Artikel 61 VO (EU) 2013/1306

Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen im Weinsektor

Bei der Anwendung der Stützungsregelungen im Weinsektor gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Verwaltungs- und Kontrollverfahren, die sich auf diese Regelungen beziehen, mit dem integrierten System gemäß Kapitel II dieses Titels kompatibel sind im Hinblick auf

a)
die elektronische Datenbank;
b)
das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen;
c)
die Verwaltungskontrollen.

Die Verfahren müssen eine gemeinsame Anwendung oder den Austausch von Daten mit dem integrierten System ermöglichen.

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