Artikel 1 VO (EU) 2013/1307
Geltungsbereich
Mit dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:
- a)
- gemeinsame Vorschriften für die Betriebsinhabern direkt gewährten Zahlungen im Rahmen der in Anhang I aufgeführten Stützungsregelungen ("Direktzahlungen");
- b)
-
spezifische Vorschriften für
- i)
- eine Basisprämie für Betriebsinhaber ("Basisprämienregelung") und eine vereinfachte Übergangsregelung ("Regelung für die einheitliche Flächenzahlung");
- ii)
- eine fakultative nationale Übergangsbeihilfe für Betriebsinhaber;
- iii)
- eine fakultative Umverteilungsprämie;
- iv)
- eine Zahlung an Betriebsinhaber, die dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden einhalten;
- v)
- eine fakultative Zahlung an Betriebsinhaber in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen;
- vi)
- eine Zahlung an Junglandwirte, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen;
- vii)
- eine fakultative gekoppelte Stützungsregelung;
- viii)
- eine kulturspezifische Zahlung für Baumwolle;
- ix)
- eine fakultative vereinfachte Kleinerzeugerregelung;
- x)
- einen Rahmen, innerhalb dessen Bulgarien, Kroatien und Rumänien ergänzende Direktzahlungen tätigen können.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.