Artikel 16 VO (EU) 2013/1307

Schrittweise Einführung der Direktzahlungen in Bulgarien und Rumänien

Für Bulgarien und Rumänien werden die gemäß den Artikeln 42, 47, 49, 51, 53 und 65 festgelegten Obergrenzen für das Jahr 2015 auf der Grundlage der in Anhang V Abschnitt A aufgeführten Beträge festgesetzt.

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