Artikel 38 VO (EU) 2013/1307
Einführung der Basisprämienregelung in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben
Sofern in diesem Abschnitt nichts anderes vorgesehen ist, gilt dieser Titel für die Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung gemäß Abschnitt 4 dieses Kapitels angewendet haben.
Die Artikel 24 bis 29 finden keine Anwendung auf diese Mitgliedstaaten.
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