Artikel 162 VO (EU) 2013/1308
Branchenverbände in den Sektoren Olivenöl und Tafeloliven sowie Tabak
Bei Branchenverbänden in den Sektoren Olivenöl und Tafeloliven sowie Tabak kann das spezifische Ziel gemäß Artikel 157 Absatz 1 Buchstabe c auch mindestens eine der folgenden Zielsetzungen einschließen:
- a)
- Zusammenfassung und Koordinierung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung der Mitglieder;
- b)
- gemeinsame Anpassung der Erzeugung und Verarbeitung an die Markterfordernisse und Verbesserung der Erzeugnisse;
- c)
- Förderung der Rationalisierung und Verbesserung der Erzeugung und Verarbeitung.
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