Artikel 162 VO (EU) 2013/1308

Branchenverbände in den Sektoren Olivenöl und Tafeloliven sowie Tabak

Bei Branchenverbänden in den Sektoren Olivenöl und Tafeloliven sowie Tabak kann das spezifische Ziel gemäß Artikel 157 Absatz 1 Buchstabe c auch mindestens eine der folgenden Zielsetzungen einschließen:

a)
Zusammenfassung und Koordinierung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung der Mitglieder;
b)
gemeinsame Anpassung der Erzeugung und Verarbeitung an die Markterfordernisse und Verbesserung der Erzeugnisse;
c)
Förderung der Rationalisierung und Verbesserung der Erzeugung und Verarbeitung.

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