Artikel 24 VO (EU) 2013/1309
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt für alle Anträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
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