Artikel 23 VO (EU) 2013/1309

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 wird ab 1. Januar 2014 aufgehoben.

Ungeachtet des Absatzes 1 gilt sie weiterhin für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2013 gestellt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.