Artikel 23 VO (EU) 2013/1309
Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 wird ab 1. Januar 2014 aufgehoben.
Ungeachtet des Absatzes 1 gilt sie weiterhin für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2013 gestellt werden.
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