Artikel 5 VO (EU) 2013/1310
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Artikel 70 Absatz 4c der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird wie folgt geändert:
- a)
-
in Unterabsatz 1 erhält der Einleitungssatz folgende Fassung:
"(4c) Abweichend von den in den Absätzen 3, 4 und 5 festgesetzten Obergrenzen kann die Beteiligung des ELER in den im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderfähigen Regionen, den Regionen in äußerster Randlage und den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres auf bis zu 95 % der förderfähigen öffentlichen Ausgaben und in den übrigen Regionen auf bis zu 85 % der förderfähigen öffentlichen Ausgaben angehoben werden. Diese Sätze werden auf die in den einzelnen bescheinigten Ausgabenerklärungen neu ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben bis zum Ablauf der Frist für die Förderfähigkeit der Ausgaben für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 am 31. Dezember 2015 angewendet, sofern ein Mitgliedstaat am 20. Dezember 2013 oder zu einem späteren Zeitpunkt eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt:"
- b)
-
Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
"Möchte ein Mitgliedstaat von der Abweichung gemäß Unterabsatz 1 Gebrauch machen, so beantragt er bei der Kommission eine entsprechende Änderung seines Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum. Die Abweichung findet Anwendung, sobald die Kommission die Änderung des Programms genehmigt hat."
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