Artikel 1 VO (EU) 2013/1316
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird die Fazilität „Connecting Europe” (im Folgenden „CEF” ) geschaffen, die die Bedingungen, Methoden und Verfahren zur Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung der Union für transeuropäische Netze festlegt, um Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastrukturen zu unterstützen und potenzielle Synergien zwischen diesen Sektoren zu nutzen. Ferner enthält sie eine Aufstellung der Mittel, die unter dem mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014-2020 bereitzustellen sind.
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