Artikel 1 VO (EU) 2013/1336

Die Richtlinie 2004/17/EG wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 16 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird der Betrag 400000 EUR durch 414000 EUR ersetzt.
b)
Unter Buchstabe b wird der Betrag 5000000 EUR durch 5186000 EUR ersetzt.

2.
Artikel 61 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird der Betrag 400000 EUR durch 414000 EUR ersetzt.
b)
In Absatz 2 wird der Betrag 400000 EUR durch 414000 EUR ersetzt.

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