Artikel 2 VO (EU) 2013/1336
Die Richtlinie 2004/18/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 130000 EUR durch 134000 EUR ersetzt.
- b)
- Unter Buchstabe b wird der Betrag 200000 EUR durch 207000 EUR ersetzt.
- c)
- Unter Buchstabe c wird der Betrag 5000000 EUR durch 5186000 EUR ersetzt.
- 2.
-
Artikel 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 5000000 EUR durch 5186000 EUR ersetzt.
- b)
- Unter Buchstabe b wird der Betrag 200000 EUR durch 207000 EUR ersetzt.
- 3.
- In Artikel 56 wird der Betrag 5000000 EUR durch 5186000 EUR ersetzt.
- 4.
- In Artikel 63 Absatz 1 Unterabsatz 1 wird der Betrag 5000000 EUR durch 5186000 EUR ersetzt.
- 5.
-
Artikel 67 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 130000 EUR durch 134000 EUR ersetzt.
- b)
- Unter Buchstabe b wird der Betrag 200000 EUR durch 207000 EUR ersetzt.
- c)
- Unter Buchstabe c wird der Betrag 200000 EUR durch 207000 EUR ersetzt.
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