Artikel 2 VO (EU) 2013/1336

Die Richtlinie 2004/18/EG wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 7 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird der Betrag 130000 EUR durch 134000 EUR ersetzt.
b)
Unter Buchstabe b wird der Betrag 200000 EUR durch 207000 EUR ersetzt.
c)
Unter Buchstabe c wird der Betrag 5000000 EUR durch 5186000 EUR ersetzt.

2.
Artikel 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird der Betrag 5000000 EUR durch 5186000 EUR ersetzt.
b)
Unter Buchstabe b wird der Betrag 200000 EUR durch 207000 EUR ersetzt.

3.
In Artikel 56 wird der Betrag 5000000 EUR durch 5186000 EUR ersetzt.
4.
In Artikel 63 Absatz 1 Unterabsatz 1 wird der Betrag 5000000 EUR durch 5186000 EUR ersetzt.
5.
Artikel 67 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a wird der Betrag 130000 EUR durch 134000 EUR ersetzt.
b)
Unter Buchstabe b wird der Betrag 200000 EUR durch 207000 EUR ersetzt.
c)
Unter Buchstabe c wird der Betrag 200000 EUR durch 207000 EUR ersetzt.

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