Artikel 3 VO (EU) 2013/1336
Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 400000 EUR durch 414000 EUR ersetzt.
- 2.
- Unter Buchstabe b wird der Betrag 5000000 EUR durch 5186000 EUR ersetzt.
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