Artikel 1 VO (EU) 2013/1337
Gegenstand und Geltungsbereich
In dieser Verordnung werden Bestimmungen über die Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes auf dem Etikett von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch festgelegt, das in die entsprechenden, in Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführten Codes der Kombinierten Nomenklatur fällt.
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