Artikel 2 VO (EU) 2013/1342
Die nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitete Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl einschließlich verschlossener Seile, ausgenommen Kabel und Seile aus nicht rostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm, auch ausgerüstet, die derzeit unter den KN-Codes ex73121081, ex73121083, ex73121085, ex73121089 und ex73121098 eingereiht werden und ihren Ursprung in der Russischen Föderation haben, wird eingestellt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.