Artikel 1 VO (EU) 2013/1342
Die Antidumpingmaßnahmen betreffend die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl einschließlich verschlossener Seile, ausgenommen Kabel und Seile aus nicht rostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm, auch ausgerüstet, mit Ursprung in der Russischen Föderation, die derzeit unter den KN-Codes ex73121081, ex73121083, ex73121085, ex73121089 und ex73121098 eingereiht werden, werden aufgehoben und das Verfahren diese Einfuhren betreffend wird eingestellt.
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