Artikel 1 VO (EU) 2013/1369
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird ein Programm für die Umsetzung der finanziellen Unterstützung der Union für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Stilllegung der Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen (im Folgenden „Ignalina-Programm” ) festgelegt.
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