Artikel 26 VO (EU) 2013/1379
Widerruf der Genehmigung
Die Kommission kann Kontrollen durchführen und die Genehmigung der Ausdehnung der Regeln widerrufen, wenn sie feststellt, dass einer oder mehreren Auflagen der Genehmigung nicht nachgekommen wird. Die Kommission setzt die anderen Mitgliedstaaten von diesem Widerruf in Kenntnis.
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