Artikel 3 VO (EU) 2013/1380
Grundsätze verantwortungsvoller Verwaltung
Die GFP beruht auf den nachstehenden Grundsätzen verantwortungsvoller Verwaltung:
- a)
- klare Abgrenzung der Zuständigkeiten auf Unions-, regionaler, nationaler und lokaler Ebene;
- b)
- Berücksichtigung regionaler Besonderheiten durch einen regionalisierten Ansatz;
- c)
- Verabschiedung von Maßnahmen auf Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten;
- d)
- langfristige Perspektiven;
- e)
- Effizienz bei den Verwaltungskosten;
- f)
- angemessene Beteiligung aller Interessenträger, insbesondere der Beiräte, an allen Phasen von der Konzipierung bis zur Durchführung der Maßnahmen;
- g)
- vorrangige Zuständigkeit des Flaggenstaats;
- h)
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik;
- i)
- Einsatz von Folgenabschätzungen, sofern angezeigt;
- j)
- Kohärenz zwischen der internen und der externen Dimension der GFP;
- k)
- Transparenz bei der Datenverarbeitung im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften unter angemessener Achtung der Privatsphäre, des Schutzes personenbezogener Daten und der Vorschriften zur Vertraulichkeit; Bereitstellung von Daten für geeignete wissenschaftliche Gremien, sonstige Einrichtungen mit einem Forschungs- oder Managementinteresse und weitere bestimmte Endnutzer.
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