Artikel 3 VO (EU) 2013/1380

Grundsätze verantwortungsvoller Verwaltung

Die GFP beruht auf den nachstehenden Grundsätzen verantwortungsvoller Verwaltung:

a)
klare Abgrenzung der Zuständigkeiten auf Unions-, regionaler, nationaler und lokaler Ebene;
b)
Berücksichtigung regionaler Besonderheiten durch einen regionalisierten Ansatz;
c)
Verabschiedung von Maßnahmen auf Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten;
d)
langfristige Perspektiven;
e)
Effizienz bei den Verwaltungskosten;
f)
angemessene Beteiligung aller Interessenträger, insbesondere der Beiräte, an allen Phasen von der Konzipierung bis zur Durchführung der Maßnahmen;
g)
vorrangige Zuständigkeit des Flaggenstaats;
h)
Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik;
i)
Einsatz von Folgenabschätzungen, sofern angezeigt;
j)
Kohärenz zwischen der internen und der externen Dimension der GFP;
k)
Transparenz bei der Datenverarbeitung im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften unter angemessener Achtung der Privatsphäre, des Schutzes personenbezogener Daten und der Vorschriften zur Vertraulichkeit; Bereitstellung von Daten für geeignete wissenschaftliche Gremien, sonstige Einrichtungen mit einem Forschungs- oder Managementinteresse und weitere bestimmte Endnutzer.

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