ANHANG III VO (EU) 2013/1419
FORMAT DER MITTEILUNG ÜBER DIE AUSDEHNUNG DER REGELN
Angaben, die in die Mitteilung der Mitgliedstaaten an die Kommission über die Regeln, die sie auszudehnen beabsichtigen, aufzunehmen sind:- a)
- Name und Postanschrift der betreffenden Erzeugerorganisation bzw. des betreffenden Branchenverbands,
- b)
- alle erforderlichen Angaben zum Nachweis, dass die Erzeugerorganisation bzw. der Branchenverband nach Artikel 22 Absätze 2 und 3 sowie Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 repräsentativ ist,
- c)
- die auszudehnenden Regeln,
- d)
- Begründung für die Ausdehnung der Regeln, belegt durch geeignete Daten oder andere sachdienliche Informationen,
- e)
- Gebiet oder Gebiete, in dem bzw. denen die Regeln zur Auflage gemacht werden sollen,
- f)
- Geltungszeitraum der Ausdehnung der Regeln,
- g)
- Datum des Inkrafttretens.
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