ANHANG III VO (EU) 2013/1419

FORMAT DER MITTEILUNG ÜBER DIE AUSDEHNUNG DER REGELN

Angaben, die in die Mitteilung der Mitgliedstaaten an die Kommission über die Regeln, die sie auszudehnen beabsichtigen, aufzunehmen sind:
a)
Name und Postanschrift der betreffenden Erzeugerorganisation bzw. des betreffenden Branchenverbands,
b)
alle erforderlichen Angaben zum Nachweis, dass die Erzeugerorganisation bzw. der Branchenverband nach Artikel 22 Absätze 2 und 3 sowie Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 repräsentativ ist,
c)
die auszudehnenden Regeln,
d)
Begründung für die Ausdehnung der Regeln, belegt durch geeignete Daten oder andere sachdienliche Informationen,
e)
Gebiet oder Gebiete, in dem bzw. denen die Regeln zur Auflage gemacht werden sollen,
f)
Geltungszeitraum der Ausdehnung der Regeln,
g)
Datum des Inkrafttretens.

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