ANHANG I VO (EU) 2013/143
Anhang I und Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG werden wie folgt geändert:
- 1.
-
In Anhang I werden die folgenden Nummern 2.17, 2.17.1 und 2.17.2 eingefügt:
2.17. Fahrzeug, für das eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird (nur für unvollständige oder vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007): ja/nein (1)
2.17.1. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: … kg
2.17.2. Standardmasse, berechnet gemäß Abschnitt 5 des Anhangs XII der Verordnung (EG) Nr. 692/2008: … kg.
- 2.
-
Anhang IX wird wie folgt geändert:
- a)
-
Teil I, „Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge” , wird wie folgt geändert:
- i)
-
Unter „Muster B — Seite 1, Vollständige Fahrzeuge, EG-Übereinstimmungsbescheinigung” wird folgender Punkt 0.2.2. eingefügt:
- 0.2.2.
-
Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs (q):
Typ: …
Variante (a): …
Version (a): …
Typgenehmigungsnummer einschließlich Nummer der Erweiterung …;
- ii)
-
unter Muster B — Seite 1, vervollständigte Fahrzeuge, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, wird folgender Punkt 0.5.1 eingefügt:
- 0.5.1.
- Name und Adresse des Herstellers des Basisfahrzeugs (q) …;
- iii)
-
unter Seite 2 — Fahrzeugklasse N1 (vollständige und vervollständigte Fahrzeuge) wird der folgende Punkt 14 eingefügt:
- 14.
- Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand:…kg (1)(q);
- b)
-
unter „Erläuterungen zu Anhang IX” wird die folgende Anmerkung (q) hinzugefügt:
- (q)
- Für vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.
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