ANHANG I VO (EU) 2013/143

Anhang I und Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG werden wie folgt geändert:

1.
In Anhang I werden die folgenden Nummern 2.17, 2.17.1 und 2.17.2 eingefügt:

2.17. Fahrzeug, für das eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird (nur für unvollständige oder vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007): ja/nein (1)

2.17.1. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: … kg

2.17.2. Standardmasse, berechnet gemäß Abschnitt 5 des Anhangs XII der Verordnung (EG) Nr. 692/2008: … kg.

2.
Anhang IX wird wie folgt geändert:

a)
Teil I, „Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge” , wird wie folgt geändert:

i)
Unter „Muster B — Seite 1, Vollständige Fahrzeuge, EG-Übereinstimmungsbescheinigung” wird folgender Punkt 0.2.2. eingefügt:

0.2.2.
Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs (q):

Typ: …

Variante (a): …

Version (a): …

Typgenehmigungsnummer einschließlich Nummer der Erweiterung …;

ii)
unter Muster B — Seite 1, vervollständigte Fahrzeuge, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, wird folgender Punkt 0.5.1 eingefügt:

0.5.1.
Name und Adresse des Herstellers des Basisfahrzeugs (q) …;

iii)
unter Seite 2 — Fahrzeugklasse N1 (vollständige und vervollständigte Fahrzeuge) wird der folgende Punkt 14 eingefügt:

14.
Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand:…kg (1)(q);

b)
unter „Erläuterungen zu Anhang IX” wird die folgende Anmerkung (q) hinzugefügt:

(q)
Für vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.

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