Artikel 2 VO (EU) 2013/170

Eröffnung eines Zollkontingents für die Einfuhr von Rohrohrzucker zur Raffination

(1) Für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2013 wird ein Zollkontingent für 40000 Tonnen für die Einfuhr von zur Raffination bestimmtem Rohrohrzucker des KN-Codes 17011410 aus allen Drittländern zu einem Zollsatz von 98 EUR je Tonne eröffnet.

(2) Für die Wirtschaftsjahre 2013/14 und 2014/15 wird jeweils ein Zollkontingent für 40000 Tonnen für die Einfuhr von zur Raffination bestimmtem Rohrohrzucker des KN-Codes 17011410 aus allen Drittländern zu einem Zollsatz von 98 EUR je Tonne eröffnet.

(3) Die nach dieser Verordnung eingeführten Mengen tragen die laufende Nummer 09.4367.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.