Artikel 3 VO (EU) 2013/170

Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 der Kommission

Die Vorschriften über Einfuhrlizenzen und die Verwaltung bestimmter EU-Zollkontingente im Zuckersektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 gelten für die Zuckereinfuhren im Rahmen der mit der vorliegenden Verordnung eröffneten Zollkontingente, sofern nicht in Artikel 4 etwas anderes bestimmt ist.

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