ERKLÄRUNG DER KOMMISSION VO (EU) 2013/20

Die Kommission begrüßt die Einigung in erster Lesung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung (EU) Nr. 20/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits(1).

Wie in der Verordnung (EU) Nr. 20/2013 vorgesehen, wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht über die Durchführung von Teil IV des Abkommens vorlegen und sich bereit erklären, mit dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments die Fragen zu erörtern, die sich aus der Durchführung von Teil IV des Abkommens ergeben.

Die Kommission wird der tatsächlichen Umsetzung der im Abkommen enthaltenen Zusagen in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung besondere Bedeutung beimessen und dabei den speziellen Informationen der einschlägigen Aufsichtsgremien der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und der in Teil IV Titel VIII des Abkommens aufgeführten multilateralen Umweltübereinkommen Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch die einschlägigen Beratungsgruppen der Zivilgesellschaft konsultieren.

Nach Ablauf des Stabilisierungsmechanismus für Bananen am 31. Dezember 2019 wird die Kommission die Lage auf dem Bananenmarkt der Union und ihrer Bananenerzeuger beurteilen. Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über ihre Feststellungen erstatten und eine erste Bewertung des Funktionierens des Programms zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) hinsichtlich des Schutzes der Bananenerzeugung in der Union vornehmen.

Fußnote(n):

(1)

Siehe Seite 13 dieses Amtsblatts.

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