ANHANG II VO (EU) 2013/231

Anrechnungsmethoden für Derivate

1.
Für die nachstehende, nicht erschöpfende Liste der Grundformen von Derivaten werden folgende Anrechnungsmethoden angewandt:

a)
Börsengehandelte Finanzterminkontrakte (Futures):

— Anleihen-Future:
Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Marktwert der günstigsten lieferbaren Referenzanleihe
— Zins-Future:
Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße
— Währungs-Future:
Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße
— Aktien-Future:
Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Marktpreis der zugrunde liegenden Aktie
— Index-Future:
Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Indexstand

b)
Optionen (Käufer-/Verkäuferposition; Verkaufs- und Kaufoptionen)

— Anleihen-Option:
Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Marktwert des zugrunde liegenden Anleihe * Delta
— Aktien-Option:
Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Marktwert der zugrunde liegenden Aktie * Delta
— Zins-Option:
Kontraktwert * Delta
— Währungs-Option:
Kontraktwert der Währungsseite(n) * Delta
— Index-Option:
Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Indexstand * Delta
— Optionen auf Futures:
Anzahl der Kontrakte * Kontraktwert * Marktwert des Basiswerts * Delta
— Swaptions:
Anrechnungsbetrag des Swaps * Delta
— Optionsscheine und Bezugsrechte:
Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert des Basiswerts * Delta

c)
Swaps

— Zinsswaps:
Kontraktwert
— Währungsswaps:
Nominalwert der Währungsseite(n)
— Zins-Währungsswaps:
Nominalwert der Währungsseite(n)
— Total-Return-Swap:
Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts
— Komplexer Total Return Swap:
Summe der Marktwerte beider Vertragsseiten
— Credit Default Swaps, die sich auf einen einzelnen Basiswert beziehen (Single Name Credit Default Swaps):
Verkäufer/Sicherungsgeber—
der höhere Betrag des Marktwerts des zugrunde liegenden Basiswerts und des Nominalwerts des Credit Default Swaps
Käufer/Sicherungsnehmer—
Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts
— Finanzielle Differenzgeschäfte:
Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts

d)
Außerbörsliche Finanztermingeschäfte (Forwards)

— Währungstermingeschäfte:
Nominalwert der Währungsseite(n)
— Zinstermingeschäfte:
Nominalwert

e)
Gehebelte Risikoposition in Indizes mit eingebetteter Hebelwirkung

Bei Derivaten, die eine gehebelte Investition gegenüber einem Index erzielen, oder Indizes, die eine Hebelwirkung aufweisen, sind hierfür ebenfalls die Anrechnungsbeträge der entsprechenden Vermögensgegenstände zu ermitteln und in die Berechnung mit einzubeziehen.

2.
Für die nachstehende, nicht erschöpfende Liste von Finanzinstrumenten mit derivativer Komponente werden folgende Anrechnungsmethoden angewandt:

— Wandelanleihen:
Anzahl der zugrunde liegenden Basiswerte * Marktwert der zugrunde liegenden Basiswerte * Delta
— Credit-Linked Notes:
Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts
— Teileingezahlte Wertpapiere:
Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert der zugrunde liegenden Basiswerte
— Optionsscheine und Bezugsrechte:
Anzahl der Aktien/Anleihen * Marktwert des Basiswerts * Delta

3.
Beispielliste für komplexe Derivate mit Angabe der verwendeten Commitment-Methode:

Varianz-Swaps: Varianz-Swaps sind Finanzterminkontrakte, die sich auf die realisierte Varianz (Volatilität im Quadrat) eines Basiswerts beziehen und insbesondere den Handel der zukünftigen realisierten (oder historischen) Volatilität gegen die aktuelle implizite Volatilität ermöglichen. Gemäß der Marktpraxis werden der Bezugspreis und der Varianz-Nominalwert durch die Volatilität bestimmt. Der Varianz-Nominalwert bestimmt sich wie folgt:

VarianzNominalwert VegaNominalwert 2Bezugspreis

Beim Vega-Nominalwert handelt es sich um ein theoretisches Maß des Gewinns oder Verlusts aus der Änderung der Volatilität um ein Prozent.

Da die realisierte Volatilität nicht kleiner Null werden kann, hat die Käufer (Long-)Position eines solchen Swaps einen maximal möglichen Verlust. Die Verkäufer (Short-)Position hingegen ist einem unlimitierten Verlust ausgesetzt, es sei denn, in dem Kontrakt ist eine Kappungsgrenze spezifiziert.

Anrechnungsmethode für einen bestimmten Kontrakt zum Zeitpunkt t:

Varianz-Nominalwert * (aktueller) Varianzt (ohne Volatilitätskappungsgrenze)

Varianz-Nominalwert * min [(aktueller) Varianzt Volatilitätskappungsgrenze2] (mit Volatilitätskappungsgrenze)

wobei sich die aktuelle Varianz jeweils als Funktion der quadrierten realisierten und impliziten Volatilität bestimmt:

(aktuelle) Varianzt t T   realisierte Volatilität (0,t)2  TtT  implizite Volatilität (t,T)2

Volatilitäts-Swaps

Analog zum Varianz-Swap sind bei Volatilitätsswaps folgende Anrechnungsformeln anzuwenden:

Vega-Nominalwert * (aktueller) Volatilitätt (ohne Volatilitätskappungsgrenze)

Vega-Nominalwert * min [(aktueller) Volatilitätt; Volatilitätskappungsgrenze] (mit Volatilitätskappungsgrenze)

wobei sich die (aktuelle) Volatilität t jeweils als der realisierten und impliziten Volatilität bestimmt.

4.
Schwellenoptionen

Anzahl der Kontrakte * Kontraktgröße * Marktwert des zugrunde liegenden Basiswerts * Delta.

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