ANHANG IV VO (EU) 2013/231

Formblatt für die Berichterstattung: AIFM

Angaben zum AIFM

(Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU)

Wichtigster Markt/wichtigstes Instrument Zweitwichtigster Markt/zweitwichtigstes Instrument Drittwichtigster Markt/drittwichtigstes Instrument Viertwichtigster Markt/viertwichtigstes Instrument Fünftwichtigster Markt/fünftwichtigstes Instrument
1 Wichtigste Märkte des Handels für Rechnung der vom AIFM verwalteten AIF
2 Wichtigste Instrumente des Handels für Rechnung der vom AIFM verwalteten AIF
3 Verwaltete Vermögenswerte aller verwalteten AIF, berechnet gemäß Artikel 2 In der Basiswährung (wenn für alle AIF gleich) In EUR
Bitte Angabe von offizieller Bezeichnung, Ort und Rechtsordnung der Märkte

Detaillierte Liste aller vom AIFM verwalteten AIF

auf Verlangen zum Ende jedes Quartals vorzulegen

(Artikel 24 Absatz 3 der Richtlinie 2011/61/EU)

Name des AIF Identifikationscode der Fonds Auflegedatum

AIF-Typ

(Hedgefonds, Private Equity-Fonds, Immobilienfonds, Dachfonds, Sonstige(*))

NAV EU-AIF: Ja/Nein
Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

Formblatt für die Berichterstattung: AIF

Angaben zum AIF

(Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU)

Identität des AIF
a)
Hedgefondstrategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Hedgefonds” angegeben wurde)

b)
Private-Equity-Strategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds” angegeben wurde)

c)
Immobilienstrategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Immobilienfonds” angegeben wurde)

d)
Dachfondsstrategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Dachfonds” angegeben wurde)

e)
Sonstige Strategien

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Sonstige” angegeben wurde)

Wichtigste Risiken und stärkste Konzentration
Datentyp Gemeldete Daten
1 Name des AIF EU-AIF: Ja/Nein
2

Fondsmanager

(Firmenname und Standardcode, sofern verfügbar)

EU-AIFM: Ja/Nein
3

Identifikationscodes der Fonds,

falls zutreffend

4 Auflegedatum des AIF
5 Sitz des AIF
6

Identität des/der Primebroker des AIF

(Firmenname und Standardcode, sofern verfügbar)

7 Basiswährung des AIF nach ISO 4217 und verwaltete Vermögenswerte, berechnet gemäß Artikel 2 Währung Gesamtwert des verwalteten Vermögens
8 Rechtsordnungen der drei wichtigsten Finanzierungsquellen (ohne von Anlegern gekaufte AIF-Anteile)
9 Vorherrschender AIF-Typ (bitte einen Typ auswählen)

Hedgefonds

Private Equity-Fonds

Immobilienfonds

Dachfonds

Sonstige

Keine

10

Aufschlüsselung der Anlagestrategien

(Aufschlüsselung der AIF-Anlagestrategien nach dem in Frage 1 genannten vorherrschenden AIF-Typ. Zur Beantwortung dieser Frage, siehe Erläuterungen.)

Angabe der Strategie, die die AIF-Strategie am besten beschreibt

Anteil am NAV

(%)

Angabe der Hedgefondsstrategien, die die AIF-Strategien am besten beschreiben

Equity: Long Bias

Equity: Long/Short

Equity: Marktneutral

Equity: Short Bias

Relative Value: Fixed Income Arbitrage

Relative Value: Wandelanleihen-Arbitrage

Relative Value: Volatilitätsarbitrage

Event Driven: Krisensituationen/Restrukturierungen

Event Driven: Risikoarbitrage (Risk Arbitrage/Merger Arbitrage)

Event Driven: Equity — Special-Situations-Strategie

Kredit (long/short)

Asset Based Lending

Makro

Managed Futures/CTA: Fundamental

Managed Futures/CTA: Quantitative

Multi-Strategy-Hedgefonds

sonstige Hedgefondsstrategien

Angabe der Private-Equity-Strategien, die die AIF-Strategien am besten beschreiben

Wagniskapital

Growth Capital

Mezzanine-Kapital

Multi-Strategy-Private-Equity

sonstige Private-Equity-Strategien

Angabe der Immobilienstrategien, die die AIF-Strategien am besten beschreiben

Wohnimmobilien

Gewerbeimmobilien

Industrieimmobilien

Multi-Strategy-Immobilienfonds

sonstige Immobilienstrategien

Angabe der „Dachfondsstrategie” , die die AIF-Strategien am besten beschreibt

Dach-Hedgefonds

Dach-Private-Equity-Fonds

sonstige Dachfonds

Angabe der „sonstigen” Strategie, die die AIF-Strategien am besten beschreibt

Rohstoff-Fonds

Equity-Fonds

Fixed Income-Fonds

Infrastrukturfonds

sonstige Fonds

11 Wichtigste Instrumente, mit denen der AIF handelt
Art/Code des Instruments Wert (berechnet nach Artikel 3 AIFM-Richtlinie) Long-/Short-Position
Wichtigstes Instrument
Zweitwichtigstes Instrument
Drittwichtigstes Instrument
Viertwichtigstes Instrument
Fünftwichtigstes Instrument
12 Geografischer Schwerpunkt
Geografische Aufschlüsselung der vom AIF gehaltenen Investitionen als prozentualer Anteil am gesamten Nettobestandswert (NAV) des AIF % des NAV
Afrika
Asien und pazifischer Raum (außer Mittlerer Osten)
Europa (EWR)
Europa (nicht EWR)
Mittlerer Osten
Nordamerika
Südamerika
Supranational/mehrere Regionen
13 10 wichtigste Risiken des AIF zum Berichtsdatum (höchster absoluter Wert):
Art der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten Name/Beschreibung der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten Wert (berechnet nach Artikel 3) % am Bruttomarktwert Long-/Short-Position Gegenpartei (sofern relevant)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
14 5 wichtigste Portfoliokonzentrationen:
Art der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten Name/Beschreibung des Markts Höhe des aggregierten Risikos (berechnet nach Artikel 3) % am Bruttomarktwert Long-/Short-Position Gegenpartei (sofern relevant)
1.
2.
3.
4.
5.
15

Typische Geschäfts-/Positionsgröße

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn unter Frage 1 als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds” angegeben wurde)

(bitte eine Angabe)

Sehr klein

Klein

Unteres mittleres Marktsegment

Oberes mittleres Marktsegment

Large Cap

Mega Cap

16 Wichtigste Märkte, auf denen der AIF handelt
Angabe von Name und Kennnummer (z. B. MIC-Code), sofern verfügbar, des Markts mit dem höchsten Risiko
Angabe von Name und Kennnummer (z. B. MIC-Code), sofern verfügbar, des Markts mit dem zweithöchsten Risiko
Angabe von Name und Kennnummer (z. B. MIC-Code), sofern verfügbar, des Markts mit dem dritthöchsten Risiko
17 Anlegerkonzentration
Angabe des ungefähren Prozentsatzes des AIF-Kapitals im wirtschaftlichen Eigentum der fünf wirtschaftlichen Eigentümer mit der höchsten Kapitalbeteiligung am AIF (als Prozentsatz der ausstehenden AIF-Anteile; Look-Through auf wirtschaftliche Eigentümer, sofern bekannt/möglich)
Aufschlüsselung der Anlegerkonzentration nach Anlegerstatus (Schätzwert, falls keine exakten Informationen verfügbar): %

Professionelle Kunden (im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG (MiFID):

Kleinanleger:

Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

Den zuständigen Behörden vorzulegende Angaben zum AIF

(Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU)

Identität des AIFGehandelte Instrumente und EinzelrisikenRisikoprofil des AIF
1.
Marktrisiko
2.
Gegenpartei
3.
Liquiditätsprofil
Portfolio-LiquiditätsprofilAnleger-Liquiditätsprofil
4.
Kredit- und Forderungsrisiko
5.
Operationelle und sonstige Risiken
Datentyp Gemeldete Daten
1 Name des AIF EU-AIF: Ja/Nein
2 Fondsmanager EU-AIFM: Ja/Nein
1 Name des AIF
2 Fondsmanager
3 Identifikationscodes der Fonds, falls zutreffend
4 Auflegedatum des AIF
5 Basiswährung des AIF nach ISO 4217 und verwaltete Vermögenswerte, berechnet gemäß Artikel 2 Währung Gesamtwert des verwalteten Vermögens
6 Identität des/der Primebroker des AIF
7 Rechtsordnungen der drei wichtigsten Finanzierungsquellen
8 Gehandelte Einzelrisiken und wichtigste Vermögenskategorien, in die der AIF investiert ist (zum Berichtsdatum):
a)
Wertpapiere
Kaufseite (Long Value) Verkaufseite (Short Value)
Kassenmittel und Kassenmitteläquivalente
davon: Einlagenzertifikate
Commercial Papers
sonstige Einlagen
sonstige Kassenmittel und Kassenmitteläquivalente (ausschl. Staatspapieren)
Börsennotierte Aktien
davon: Emission von Finanzinstituten
sonstige börsennotierte Aktien
Nicht börsennotierte Aktien
Nicht von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen
davon: mit Investment-Grade-Rating
ohne Investment-Grade-Rating
Von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen
davon: mit Investment-Grade-Rating
ohne Investment-Grade-Rating
Staatsanleihen
davon: EU-Bonds mit Laufzeit von bis zu einem Jahr
EU-Bonds mit Laufzeit von mehr als einem Jahr
Nicht G10-Bonds mit Laufzeit von bis zu einem Jahr
Nicht G10-Bonds mit Laufzeit von mehr als einem Jahr
Nicht von Finanzinstituten ausgegebene Wandelanleihen
davon: mit Investment-Grade-Rating
ohne Investment-Grade-Rating
Von Finanzinstituten ausgegebene Wandelanleihen
davon: mit Investment-Grade-Rating
ohne Investment-Grade-Rating
Darlehen
davon: gehebelte Darlehen
sonstige Darlehen
Strukturierte/verbriefte Produkte
davon: ABS
RMBS
CMBS
MBS von Agenturen
ABCP
CDO/CLO
Strukturierte Zertifikate
ETP
sonstige
b)
Derivate
Kaufseite (Long Value) Verkaufseite (Short Value)
Equity-Derivate
davon: verbunden mit Finanzinstituten
sonstige Equity-Derivate
Fixed Income-Derivate
CDS
davon: Einzeladressen-CDS von Finanzinstituten
Einzeladressen-CDS von staatlichen Emittenten
Einzeladressen-CDS von sonstigen Emittenten
Index-CDS
Exotisch (einschließlich Credit Default Tranche)
Bruttowert
Devisengeschäfte (zu Investmentzwecken)
Zinsderivate
Kaufseite (Long Value) Verkaufseite (Short Value)
Rohstoff-Derivate
davon: Energie
davon:
Rohöl
Erdgas
Strom
Edelmetalle
davon: Gold
sonstige Rohstoffe
davon:
Industriemetalle
Viehbestand
landwirtschaftliche Produkte
Sonstige Derivate
c)
Physische (reale/materielle) Anlagen
Kaufseite (Long Value)
Physisch: Immobilien
davon: Wohnimmobilien
Gewerbeimmobilien
Physisch: Rohstoffe
Physisch: Holz
Physisch: Kunst und Sammlerobjekte
Physisch: Transportmittel
Physisch: sonstige
d)
Organismen für gemeinsame Anlagen
Kaufseite (Long Value)
Anlagen in durch den AIFM geführte/verwaltete OGA
davon: Geldmarktfonds- und Cash-Management-OGA
ETF
sonstige OGA
Anlagen in nicht durch den AIFM geführte/verwaltete OGA
davon: Geldmarktfonds- und Cash-Management-OGA
ETF
sonstige OGA
e)
Anlagen in andere Vermögensklassen
Kaufseite (Long Value) Verkaufseite (Short Value)
Sonstige insgesamt
9 Umsatz in den einzelnen Vermögensklassen während der Berichtsmonate
a)
Wertpapiere
Marktwert
Kassenmittel und Kassenmitteläquivalente
Börsennotierte Aktien
Nicht börsennotierte Aktien
Nicht von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen
davon: mit Investment-Grade-Rating
ohne Investment-Grade-Rating
Von Finanzinstituten ausgegebene Unternehmensanleihen
Staatsanleihen
davon: Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten
Staatsanleihen von Drittländern
Wandelanleihen
Darlehen
Strukturierte/verbriefte Produkte
b)
Derivate
Nominalwert Marktwert
Equity-Derivate
Fixed Income-Derivate
CDS
Devisengeschäfte (zu Investmentzwecken)
Zinsderivate
Rohstoff-Derivate
Sonstige Derivate
c)
Physische (reale/materielle) Anlagen
Marktwert
Physisch: Rohstoffe
Physisch: Immobilien
Physisch: Holz
Physisch: Kunst und Sammlerobjekte
Physisch: Transportmittel
Physisch: Sonstige
d)
Organismen für gemeinsame Anlagen
e)
Andere Vermögensklassen
Währung der Risiken
10 Gesamtwert von Long- und Shortpositionen (vor Kurssicherung) in folgenden Währungen: Kaufseite (Long Value) Verkaufseite (Short Value)
Anwendung und Durchsetzung
CAD
CHF
EUR
GBP
HKD
JPY
USD
Sonstige
11

Typische Geschäfts-/Positionsgröße

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn oben als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds” angegeben wurde)

(bitte eine Angabe)

Sehr klein

(< 5 Mio. EUR)

Klein

(5 Mio. EUR bis < 25 Mio. EUR)

Unteres/mittleres

Marktsegment (25 Mio. EUR bis < 150 Mio. EUR)

Oberes mittleres Marktsegment (150 Mio. EUR bis 500 Mio. EUR)

Large Cap

(500 Mio. EUR bis 1 Mrd. EUR)

Mega Cap

(1 Mrd. EUR und mehr)

12

Beherrschender Einfluss (siehe Artikel 1 der Richtlinie 83/349/EWG des Rates (ABl. L 193 vom 18.7.1983, S. 1)

(Diese Frage ist zu beantworten, wenn oben als vorherrschender AIF-Typ „Private Equity-Fonds” angegeben wurde; verlangt werden Angaben zu jedem Unternehmen, auf das der AIF einen beherrschenden Einfluss im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 83/349/EWG ausübt) (falls nicht zutreffend, frei lassen)

Name % der Stimmrechte Art der Transaktion
13 Erwartete jährliche Anlagerendite/interner Zinsfuß (IRR) unter normalen Marktbedingungen (in %)
NET Equity Delta
NET DV01:
NET CS01:
14 Handels- und Clearingmechanismen
a)
Geschätzter %-Anteil (Marktwert) des Wertpapierhandels:

(frei lassen, falls keine Wertpapiere gehandelt werden)

%
Geregelte Börsen
OTC
b)
Geschätzter %-Anteil (Handelsvolumen) des Derivatehandels:

(frei lassen, falls keine Derivate gehandelt werden)

%
Geregelte Börsen
OTC
c)
Geschätzter %-Anteil (Handelsvolumen) geclearter Derivat-Transaktionen:

(frei lassen, falls keine Derivate gehandelt werden)

%
Über eine zentrale Gegenpartei (CCP)
Bilateral
d)
Geschätzter %-Anteil (Marktwert) geclearter Pensionsgeschäfte:

(frei lassen, falls keine Pensionsgeschäfte getätigt werden)

%
Über eine zentrale Gegenpartei (CCP)
Bilateral
Triparty
15 Wert von Sicherheiten und sonstiger Arten der Kreditunterlegung, die der AIF bei sämtlichen Gegenparteien hinterlegt hat
a)
Wert von Sicherheiten in Form von Kassenmitteln und Kassenmitteläquivalenten
b)
Wert von Sicherheiten in Form sonstiger Wertpapiere (außer Kassenmitteln und Kassenmitteläquivalenten)
c)
Wert der hinterlegten sonstigen Sicherheiten und anderer Arten der Kreditunterlegung (einschl. Nennwert von Kreditbriefen und ähnlichen durch Dritte geleisteten Kreditsicherheiten)
16 Welcher prozentuale Anteil am Wert der bei Gegenparteien hinterlegten Sicherheiten und anderen Arten der Kreditunterlegung wurde von Gegenparteien weiterverpfändet?
17 Die fünf wichtigsten Gegenpartei-Risiken (außer CCP)
a)
Angabe der fünf wichtigsten Gegenparteien, bei denen der AIF das höchste Gegenpartei-Nettokreditrisiko (Mark-to-Market) trägt, gemessen als % am Nettobestandswert (NAV) des AIF
Name Gesamtrisiko
Gegenpartei 1
Gegenpartei 2
Gegenpartei 3
Gegenpartei 4
Gegenpartei 5
a)
Angabe der fünf wichtigsten Gegenparteien mit dem höchsten Gegenpartei-Nettokreditrisiko (Mark-to-Market) beim AIF, gemessen als Prozentsatz am NAV des AIF
Name Gesamtrisiko
Gegenpartei 1
Gegenpartei 2
Gegenpartei 3
Gegenpartei 4
Gegenpartei 5
18 Direkt-Clearing über zentrale Gegenparteien (CCP)
a)
Hat der AIF im Berichtszeitraum Transaktionen direkt über eine CCP clearen lassen?

Ja

Nein (falls nein, können Sie direkt zu Frage 21 gehen)

b)
Bei „Ja” unter 18(a), Angabe der drei im Hinblick auf das Nettokreditrisiko wichtigsten zentralen Gegenparteien (CCP)
Name Gehaltener Wert
CCP 1 (frei lassen, falls nicht zutreffend)
CCP 2 (frei lassen, falls nicht zutreffend)
CCP 3 (frei lassen, falls nicht zutreffend)
19

Anleger-Liquiditätsprofil

Anteil des Portfolios, der innerhalb folgender Fristen liquide gemacht werden kann:

1 Tag oder weniger 2-7 Tage 8-30 Tage 31-90 Tage 91-180 Tage 181-365 Tage mehr als 365 Tage
20 Wert unbelasteter Barmittel
21

Anleger-Liquiditätsprofil

Anteil des innerhalb folgender Fristen rückzahlbaren Anlegerkapitals (in % des NAV des AIF)

1 Tag oder weniger 2-7 Tage 8-30 Tage 31-90 Tage 91-180 Tage 181-365 Tage mehr als 365 Tage
22 Rückzahlungen an die Anleger
a)
Gewährt der AIF Anlegern Kündigungs-/Rückzahlungsrechte im normalen Verlauf?
Ja Nein
b)
Welche Häufigkeit haben Rückzahlungen an Anleger (bei mehreren Anteilklassen Angabe der wichtigsten Anteilklasse des NAV)?

(bitte eine Angabe)

Täglich

Wöchentlich

Vierzehntäglich

Monatlich

Vierteljährlich

Halbjährlich

Jährlich

Sonstige

Nicht zutreffend

c)
Welche Meldefrist gilt für Rückzahlungen nach Anlegerklasse (in Tagen)?

(bei mehreren Klassen oder Anteilen Angabe der Meldefrist nach Vermögenswert)

d)
„Lock-Up-Frist” der Anleger in Tagen (bei mehreren Klassen oder Anteilen Angabe der Meldefrist nach Vermögenswert)
23 Besondere Regelungen und Vorzugsbehandlung
a)
Prozentualer Anteil am AIF-NAV, für den zum Berichtsdatum folgende besondere Regelungen gelten:
% am NAV
Abspaltung illiquider Anlagen ( „Side pockets” )
Rücknahmebeschränkungen ( „Gates” )
Aussetzung des Anteilehandels
Sonstige Regelungen für die Verwaltung schwer zu liquidierbaren Vermögens (bitte spezifizieren) [Typ] [%]
b)
Angabe des prozentualen Anteils am NAV von AIF-Vermögenswerten, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten, gemäß Artikel 23(4)(a) der AIFM-Richtlinie, einschließlich der unter 25 a) aufgeführten Vermögenswerte?
Besondere Regelungen in % am NAV
c)
Erhalten Anleger eine Vorzugsbehandlung oder Anspruch auf eine solche Behandlung (z. B. aufgrund einer Zusatzvereinbarung) und bestehen deshalb gemäß Artikel 23(1)(j) der AIFM-Richtlinie Informationspflichten gegenüber den Anlegern des AIF?
(ja/nein)
d)
Falls „Ja” unter Buchstabe c, Angabe der Vorzugsbehandlungen:
Unterschiedliche Informierung/Berichterstattung an Anleger
Unterschiedliche Liquiditätsanforderungen an die verschiedenen Anleger
Unterschiedliche Gebührenbestimmungen für Anleger
Sonstige Vorzugsbehandlungen
24 Aufschlüsselung der Eigentumsrechte an den AIF-Anteilen nach Anlegergruppe (in % am NAV des AIF-Vermögens; Look-Through auf die wirtschaftlichen Eigentümer, sofern bekannt und möglich)
25 Finanzierungsliquidität
a)
Aggregierte Angaben zu aufgenommenen Krediten und dem AIF verfügbaren Kassenmittel (einschließlich genutzter und ungenutzter, widerruflicher und unwiderruflicher Kreditlinien sowie jeglicher befristeter Finanzierungen)
b)
Aufteilung des unter a) genannten Betrags auf die nachstehend genannten Zeiträume, basierend auf dem längsten Zeitraum, während dem der Gläubiger vertraglich zur Bereitstellung der Finanzierung verpflichtet ist:
1 Tag oder weniger 2-7 Tage 8-30 Tage 31-90 Tage 91-180 Tage 181-365 Tage mehr als 365 Tage
26 Wert von Barmittel- oder Wertpapierkrediten nach:
unbesicherten Barkrediten:
besicherten Barkrediten — über Primebroker:
besicherten Barkrediten — über (Reverse-) Repo:
besicherten Barkrediten — über Sonstige:
27 Wert in Finanzinstrumente eingebetteter Kredite
Börsengehandelte Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich
OTC-Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich
28 Wert der für Short-Positionen geliehenen Wertpapiere:
29 Bruttorisiko durch den AIF kontrollierter Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstrukturen im Sinne des Erwägungsgrunds 78 der AIFM-Richtlinie
Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur
Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur
Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur
30 Hebelfinanzierungen des AIF
a)
Berechnet nach der Brutto-Methode
a)
Berechnet nach der Commitment-Methode
31 Gesamtzahl offener Positionen
32 Historisches Risikoprofil
a)
Bruttoanlagerenditen oder -IRR des AIF im Berichtszeitraum (in %, ohne Abzug von Verwaltungsentgelten und Erfolgsprämien)
1. Monat des Berichtszeitraums
2. Monat des Berichtszeitraums
Letzter Monat des Berichtszeitraums
b)
Nettoanlagerenditen oder -IRR des AIF im Berichtszeitraum (in %, nach Abzug von Verwaltungsentgelten und Erfolgsprämien)
1. Monat des Berichtszeitraums
2. Monat des Berichtszeitraums
Letzter Monat des Berichtszeitraums
c)
Veränderungen der Nettoanlagerendite des AIF im Berichtszeitraum (in % unter Berücksichtigung von Zeichnungen und Rücknahmen)
1. Monat des Berichtszeitraums
2. Monat des Berichtszeitraums
Letzter Monat des Berichtszeitraums
d)
Zeichnungen im Berichtszeitraum
1. Monat des Berichtszeitraums
2. Monat des Berichtszeitraums
Letzter Monat des Berichtszeitraums
e)
Rücknahmen im Berichtszeitraum
1. Monat des Berichtszeitraums
2. Monat des Berichtszeitraums
Letzter Monat des Berichtszeitraums
Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

Ergebnisse von Stresstests

b) Angabe der Ergebnisse der nach Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2011/61/EU durchgeführten Stresstests [die mit den einzelnen Anlagepositionen des AIF verbundenen Risiken samt ihrer Auswirkungen auf das Gesamtportfolio des AIF können- unter anderem auch durch die Nutzung angemessener Stresstestverfahren — laufend ordnungsgemäß bewertet, eingeschätzt, gesteuert und überwacht werden;] (freier Text) Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben. Angabe der Ergebnisse der nach Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU durchgeführten Stresstests. [Die AIFM führen, unter Zugrundelegung von sowohl normalen als auch außergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen, regelmäßig Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken der AIF bewerten und die Liquiditätsrisiken der AIF entsprechend überwachen können.] (freier Text) Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

Angaben zum AIF, die den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen sind

(Artikel 24 Absatz 4 der Richtlinie 2011/61/EU)

Kredit- und Forderungsrisiko
Datentyp Gemeldete Daten
1 Welcher prozentuale Anteil an den Sicherheiten und anderen Arten der Kreditunterlegung, die der Bericht erstattende AIF bei Gegenparteien hinterlegt hat, wurde von Gegenparteien weiterverpfändet?
2 Wert von Barmittel- oder Wertpapierkrediten nach:
unbesicherten Barkrediten:
besicherten Barkrediten — über Primebroker:
besicherten Barkrediten — über (Reverse-)Repo:
besicherten Barkrediten — über Sonstige:
3 Wert in Finanzinstrumente eingebetteter Kredite
Börsengehandelte Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich
OTC-Derivate: Bruttorisiko nach Margenausgleich
4 Fünf größte Kreditgeber bzw. Wertpapierverleiher (Short-Positionen):
Größter:
Zweitgrößter:
Drittgrößter:
Viertgrößter:
Fünftgrößter:
5 Wert der für Short-Positionen geliehenen Wertpapiere:
6 Bruttorisiko durch den AIF kontrollierter Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstrukturen im Sinne des Erwägungsgrunds 78 der AIFM-Richtlinie
Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur
Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur
Finanz- und gegebenenfalls Rechtsstruktur
7 Hebelfinanzierungen des AIF:
a)
Brutto-Methode
b)
Commitment-Methode
Geldwerte sind in der Basiswährung des AIF anzugeben.

Fußnote(n):

(*)

Unter „Sonstige” bitte Angabe der Strategie, die den AIF-Typ am besten beschreibt.

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