ANHANG II VO (EU) 2013/264

EINZIGES DOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 510/2006(*)

1.
Name

„Cipolla Rossa di Tropea Calabria”

2.
Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.
Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.
Erzeugnisart

Klasse 1.6:
Obst und Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2.
Beschreibung des Erzeugnisses gemäß der in Punkt 1 angegebenen Bezeichnung

Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Cipolla Rossa di Tropea Calabria” bezeichnet Zwiebeln der Spezies Allium Cepa unter Beschränkung auf folgende einheimische Ökotypen, die sich durch die Form und die frühzeitige, von der Fotoperiode abhängige Knollenbildung auszeichnen:

„Tondo Piatta” , eine Frühzwiebel;

„Mezza Campana” , eine Mittelfrühzwiebel;

„Allungata” , eine Spätzwiebel.

Drei Sorten von Erzeugnissen sind zu unterscheiden:

    Cipollotto (Jungzwiebel):

    Farbe: weiß-rosa-violett,

    Geschmack: süß und mild,

    Größe: siehe Anforderungen der Gemeinschaftsvorschriften.

    Cipolla da consumo fresco (frisch zu verzehrende Zwiebel):

    Farbe: weiß-rot bis violett,

    Geschmack: süß und mild,

    Größe: siehe Anforderungen der Gemeinschaftsvorschriften;

    Cipolla da serbo (sogenannte „Lagerzwiebel” ):

    Farbe: rot-violett,

    Geschmack: süß und knackig,

    Größe: siehe Anforderungen der Gemeinschaftsvorschriften.

3.3.
Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4.
Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

3.5.
Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Erzeugungsschritte von der Aussaat bis zur Ernte von „Cipolla Rossa di Tropea Calabria” müssen im geografischen Gebiet der Erzeugung erfolgen.

3.6.
Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Nach der Ernte werden die Zwiebeln von „Cipolla Rossa di Tropea Calabria” wie folgt behandelt:

Die Jungzwiebeln werden, nachdem sie von mit Erde behafteten Außenhäuten befreit und die Enden auf 30-60 cm gekürzt wurden, in kleinen Bündeln in Kisten gepackt.

Die frisch zu verzehrenden Zwiebeln (oder „frischen Zwiebeln” ) werden, nachdem sie von der Außenhaut befreit und die Enden auf 35 bis 60 cm gekürzt wurden, in Bündeln von 1,5-6 kg in Kisten oder Kästen gepackt.

Die Knollen der zur Lagerung bestimmten Zwiebeln (oder „Lagerzwiebeln” ) werden auf dem Boden in Schwaden abgelegt und trocknen dann, mit Blättern bedeckt, 8-15 Tage, damit sie fest und widerstandsfähig werden und eine leuchtend rote Farbe erhalten. Anschließend können die Enden der getrockneten Zwiebeln abgeschnitten werden oder dienen zum Flechten von Zwiebelzöpfen. Für einen Zopf werden unabhängig von der Größe mindestens 6 Zwiebeln verwendet. Die Zwiebeln werden in Säcken oder Kisten mit einem Inhalt von bis zu 25 kg verpackt.

Die Verpackungsvorgänge müssen im Erzeugungsgebiet und unter Einhaltung der traditionellen Verfahren erfolgen, die in den Bräuchen und Gewohnheiten der ortstypischen historischen Volkssitten des Erzeugungsgebiets verankert sind, damit Rückverfolgbarkeit und Kontrolle gewährleistet sind und die Qualität des Produkts erhalten bleibt.

3.7.
Besondere Vorschriften für die Etikettierung

Auf den Behältnissen müssen in Druckbuchstaben, die doppelt so groß sind wie bei allen anderen Angaben, die Wörter „Cipolla Rossa di Tropea Calabria” I.G.P., ergänzt durch die Angabe der Sorte ( „cipollotto” , „cipolla da consumo fresco” oder „cipolla da serbo” ) und der Marke, angebracht sein. Die Jungzwiebeln und die Lagerzwiebeln müssen beim Inverkehrbringen mit einem Aufkleber oder einem Etikett aus einem anderen Material versehen sein, das das EU-Logo und die Marke des Erzeugnisses enthält; die einzelnen in Kisten oder Kästen abgepackten Bündel frische Zwiebeln müssen ein vollständiges Etikett aufweisen, das den Firmennamen des Betriebs, das EU-Logo, die Marke und die Sorte des Erzeugnisses enthält, damit die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist und das Erzeugnis ohne Weiteres erkennbar ist.

4.
Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Erzeugungsgebiet von „Cipolla Rossa di Tropea Calabria” g.g.A. umfasst geeignete Flächen, die ganz oder teilweise zum Verwaltungsgebiet folgender Gemeinden Kalabriens gehören:
a)
Provinz Cosenza:

Teile der Gemeinden Fiumefreddo, Longobardi, Serra d’Aiello, Belmonte und Amantea.

b)
Provinz Catanzaro:

Teile der Gemeinden Nocera Terinese, Falerna, Gizzeria, Lamezia Terme und Curinga.

c)
Provinz Vibo Valentia:

Teile der Gemeinden Pizzo, Vibo Valentia, Briatico, Parghelia, Zambrone, Zaccanopoli, Zungri, Drapia, Tropea, Ricadi, Spilinga, Joppolo und Nicotera.

5.
Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1.
Besonderheit des geografischen Gebiets

„Cipolla Rossa di Tropea Calabria” wird in Sand- oder stark sandhaltigen Böden mit mittlerem Schlamm- oder Lehmanteil angebaut, die sich am Küstenstreifen oder an Fluss- oder Bachufern befinden, welche aus Schwemmland bestehen und trotz des hohen Steingehalts die Entwicklung und das Wachstum der Zwiebel nicht behindern. Die Küstengebiete eignen sich zum Anbau der frisch zu verzehrenden Frühzwiebel, das Hinterland dagegen, dessen Böden vollständig oder teilweise aus Lehm bestehen, für den Anbau der Lagerzwiebel. Die rote Zwiebel, wie schon in früherer Zeit im ländlichen Raum in kleinen Gemüsegärten ebenso wie auf großen Flächen anzutreffen, ist ein integraler Bestandteil der Landschaft, der Ernährung, der ortstypischen Gerichte und der traditionellen Rezepte. Aufgrund der Boden- und Klimaverhältnisse im betreffenden Gebiet kommt ein einzigartiges Erzeugnis zustande, das weltweit hohes Ansehen genießt.

5.2.
Besonderheit des Erzeugnisses

„Cipolla Rossa di Tropea Calabria” ist bekannt für ihre qualitativen und organoleptischen Merkmale wie den milden und süßen Geschmack der Zwiebeln und die besonders gute Verdaulichkeit. Dank dieser Merkmale lässt sich „Cipolla Rossa di Tropea Calabria” auch roh in Mengen genießen, die sicher größer sind als bei normalen Zwiebeln möglich.

5.3.
Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (g.g.A.)

Der Antrag auf Eintragung der g.g.A. „Cipolla Rossa di Tropea Calabria” ist gerechtfertigt wegen des Ansehens und der Bekanntheit des Erzeugnisses, die u. a. durch die Durchführung verschiedener Absatzfördermaßnahmen erreicht wurden, wie historische und Literaturquellen belegen. In verschiedenen historischen und Literaturquellen wird die Einführung der Zwiebel im Mittelmeerraum und in Kalabrien zunächst den Phöniziern und dann den Griechen zugeschrieben. Im Mittelalter und in der Renaissance wurde sie geschätzt und als Hauptnahrungsmittel und Erzeugnis der örtlichen Wirtschaft vor Ort getauscht, verkauft und über das Meer nach Tunesien, Algerien und Griechenland exportiert. Entsprechende Hinweise finden sich in den Schriften zahlreicher Reisender, die zwischen 1700 und 1800 in Kalabrien eintrafen und die Tyrrhenische Küste von Pizzo bis Tropea bereist haben, wobei von der gemeinen roten Zwiebel ( „Cipolla rossa” ) die Rede war. Die Zwiebel war immer ein Bestandteil der Ernährung der Bauern und der örtlichen Erzeugung. Schon Dr. Albert, der Kalabrien bereiste und 1905 Tropea besuchte, war von der Not der Bauern erschüttert, die nur Zwiebeln zu essen hatten. Anfang des 20. Jahrhunderts wird die Anpflanzung von „Cipolla di Tropea” in den Klein- und Familiengärten aufgegeben und die Zwiebel stattdessen auf sehr großen Flächen angebaut. Durch den Bau des Aquädukts über das Ruffa-Tal im Jahr 1929 konnten diese Anbauflächen bewässert werden, wodurch sich Qualität und Ertrag der Erzeugnisse verbessert haben. Die stärksten Impulse zur Verbreitung der Zwiebel auf die nordeuropäischen Märkte entstanden in der Bourbonenzeit. Das Erzeugnis konnte innerhalb kurzer Zeit eine starke Nachfrage und große Beliebtheit verzeichnen, wie 1901 aus den „Studi sulla Calabria” ( „Studien über Kalabrien” ) hervorgeht, wo auch die Form der Zwiebeln aus Kalabrien mit ihren länglichen roten Knollen beschrieben wird. Über die ersten statistischen Erhebungen zum Zwiebelanbau in Kalabrien wird in der Enciclopedia agraria Reda (1936-39) berichtet. Die einzigartigen Merkmale, die das Erzeugnis landesweit bekannt gemacht haben, und insbesondere die kulturelle und historische Bedeutung in dem Gebiet, die auch heute noch in den Anbaupraktiken, in der Küche, in folkloristischen Darbietungen und in alltäglichen Redewendungen zum Ausdruck kommt, haben dazu geführt, dass das Erzeugnis oft nachgeahmt wurde und seine Bezeichnung für Fälschungen verwendet wird.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Änderung der g.g.A. „Cipolla Rossa di Tropea Calabria” im Amtsblatt Nr. 185 der Italienischen Republik vom 10.8.2011 veröffentlicht. Die konsolidierte Fassung der Produktionsspezifikation ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335 oder direkt auf der Homepage des Ministeriums für Agrar- und Forstpolitik (www.politicheagricole.it) unter „Qualità e sicurezza” (oben rechts auf dem Bildschirm) und anschließend unter „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE” .

Fußnote(n):

(*)

Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

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