ANHANG I VO (EU) 2013/317

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 377/2008

1.
In Anhang III erhalten die Anweisungen für die Codierung der Variablen „HATLEVEL” , „HATFIELD” und „HATYEAR” folgende Fassung:

Bezeichnung Spalte Periodizität Code Beschreibung Filter/Bemerkungen
HATLEVEL 197/199 VIERTELJÄHRLICH Bildungsabschluss (1) Alle Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind
000 Kein formaler Bildungsabschluss oder unter ISCED 1
100 ISCED 1
200 ISCED 2 (einschließlich ISCED-3-Bildungsprogramme mit einer Dauer von unter 2 Jahren)
302 ISCED-3-Bildungsprogramm mit einer Dauer von mindestens 2 Jahren, aufeinander folgend (d. h. Zugang nur zu nächstem ISCED-3-Bildungsgang)
303 ISCED-3-Bildungsprogramm mit einer Dauer von mindestens 2 Jahren, abschließend oder Zugang nur zu ISCED 4
304 ISCED 3 mit Zugang zu ISCED 5, 6 oder 7
300 ISCED-3-Bildungsprogramm mit einer Dauer von mindestens 2 Jahren, ohne Möglichkeit zur Unterscheidung des Zugangs zu anderen ISCED-Stufen
400 ISCED 4
500 ISCED 5
600 ISCED 6
700 ISCED 7
800 ISCED 8
999 Entfällt (Kind jünger als 15 Jahre)
Leerstelle Ohne Angabe
HATYEAR 200/203 JÄHRLICH Jahr, in dem diese Stufe erfolgreich abgeschlossen wurde HATLEVEL = 100-800
Es wird das Jahr 4-stellig eingetragen, in dem der höchste Bildungsabschluss erworben wurde.
9999 Entfällt (HATLEVEL ≠ 100 bis 800)
Leerstelle Ohne Angabe
HATVOC 204 VIERTELJÄHRLICH Ausrichtung dieser Stufe HATLEVEL = 300 bis 400 und
1 Allgemeinbildend (15 ≤ ALTER ≤ 34 oder
2 Berufsbildend (ALTER > 34 und REFYEAR — HATYEAR ≤ 15))
9 Entfällt (HATLEVEL ≠ 300 bis 400 oder (ALTER > 34 und REFYEAR — HATYEAR) > 15
Leerstelle Ohne Angabe
HATFIELD 205/208 JÄHRLICH Fachrichtung dieser Stufe HATLEVEL = 300 bis 800 und
0000-9998 Stufe 1 der Klassifikation der Fachrichtungen (2) (15 ≤ ALTER ≤ 34 oder
9999 Entfällt (HATLEVEL ≠ 300 bis 800 oder (ALTER > 34 und REFYEAR — HATYEAR) > 15 (ALTER > 34 und REFYEAR — HATYEAR ≤ 15))
Leerstelle Ohne Angabe

2.
In Anhang III erhalten die Variable „EDUCLEVL” und die Anweisungen für die Codierung der Variable „EDUCLEVL” folgende Fassung:

Bezeichnung Spalte Periodizität Code Beschreibung Filter/Bemerkungen
EDUCLEVL 209 VIERTELJÄHRLICH Grad dieses allgemeinen Bildungsgangs (3) EDUCSTAT = 1 oder 3
1 ISCED 1
2 ISCED 2
3 ISCED 3
4 ISCED 4
5 ISCED 5
6 ISCED 6
7 ISCED 7
8 ISCED 8
9 Entfällt (EDUCSTAT ≠ 1 oder 3)
Leerstelle Ohne Angabe
EDUCVOC 210 VIERTELJÄHRLICH Ausrichtung dieses Bildungsgangs EDUCLEVL = 3 bis 4
1 Allgemeinbildend
2 Berufsbildend
9 Entfällt (EDUCLEVL ≠ 3 bis 4)
Leerstelle Ohne Angabe

Fußnote(n):

(1)

Höchster erreichter Bildungsabschluss gemäß ISCED-2011-Definition, Codierung auf der Basis der an Eurostat zu übermittelnden ISCED-Mappings.

(2)

Oder Unterteilungen der Klassifikation der Fachrichtungen.

(3)

Codierung auf der Basis der an Eurostat zu übermittelnden ISCED-Mappings.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.