Artikel 21a VO (EU) 2013/345

Die den zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2011/61/EU übertragenen Befugnisse, darunter auch die Befugnisse im Zusammenhang mit Sanktionen, sind auch im Hinblick auf die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Verwalter wahrzunehmen.

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