ANHANG I VO (EU) 2013/347
VORRANGIGE ENERGIEINFRASTRUKTURKORRIDORE UND -GEBIETE
Diese Verordnung gilt für die folgenden transeuropäischen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete:- 1.
- VORRANGIGE STROMKORRIDORE
- 1.
- Offshore-Netz der nördlichen Meere ( „NSOG” ): Ausbau des integrierten Offshore-Stromnetzes und der entsprechenden Verbindungsleitungen in der Nordsee, in der Irischen See, im Ärmelkanal, in der Ostsee und in angrenzenden Meeren, um Strom aus erneuerbaren Offshore-Energiequellen zu den Verbrauchs- und Speicherzentren zu transportieren und den grenzüberschreitenden Stromaustausch auszubauen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich.
- 2.
- Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa ( „NSI West Electricity” ): Verbindungsleitungen zwischen Mitgliedstaaten dieses Raums und mit dem Mittelmeerraum, einschließlich der Iberischen Halbinsel, insbesondere um Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu integrieren und die Binnennetzinfrastruktur zur Förderung der Marktintegration in diesem Raum auszubauen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Vereinigtes Königreich.
- 3.
- Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ( „NSI East Electricity” ): Verbindungsleitungen und Binnenleitungen in Nord-Süd- sowie in Ost-West-Richtung zur Vervollständigung des Binnenmarkts und zur Integration der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien(1), Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
- 4.
- Stromverbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum ( „BEMIP Electricity” ): Verbindungsleitung zwischen Mitgliedstaaten des Ostseeraums und entsprechender Ausbau der Binnennetzinfrastruktur zur Beendigung der Isolierung der baltischen Staaten und zur Förderung der Marktintegration, unter anderem durch das Hinwirken auf die Integration erneuerbarer Energieträger in diesem Raum.
Betroffene Mitgliedstaaten: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden.
- 2.
- VORRANGIGE GASKORRIDORE
- 5.
- Nord-Süd-Gasverbindungsleitungen in Westeuropa ( „NSI West Gas” ): Gasinfrastruktur für Nord-Süd-Gaslastflüsse in Westeuropa zur weiteren Diversifizierung der Versorgungswege und zur Steigerung der kurzfristig lieferbaren Gasmengen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien und Vereinigtes Königreich.
- 6.
- Nord-Süd-Gasverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ( „NSI East Gas” ): Gasinfrastruktur für regionale Verbindungen zwischen dem Ostseeraum, der Adria und der Ägäis, dem östlichen Mittelmeer und dem Schwarzen Meer sowie in diesen Räumen und für eine stärker diversifizierte und sicherere Gasversorgung.
Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien(1), Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
- 7.
- Südlicher Gaskorridor ( „SGC” ): Infrastruktur für eine Gasfernleitung vom Kaspischen Becken, von Zentralasien, vom Nahen Osten und vom östlichen Mittelmeerbecken in die Union für eine stärker diversifizierte Gasversorgung.
Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien(2), Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
- 8.
- Gasverbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum ( „BEMIP Gas” ): Gasinfrastruktur zur Beendigung der Isolation der drei baltischen Staaten und Finnlands sowie ihrer Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten, zum entsprechenden Ausbau der Binnennetzinfrastruktur und zur stärkeren Diversifizierung und Sicherung der Lieferungen in den Ostseeraum.
Betroffene Mitgliedstaaten: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden.
- 3.
- VORRANGIGE ERDÖLKORRIDORE
- 9.
- Erdölversorgungsleitungen in Mittelosteuropa ( „OSC” ): Interoperabilität des Erdölfernleitungsnetzes in Mittelosteuropa zur Stärkung der Versorgungssicherheit und zur Verminderung von Umweltrisiken.
Betroffene Mitgliedstaaten: Deutschland, Kroatien(2), Österreich, Polen, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn.
- 4.
- VORRANGIGE THEMATISCHE GEBIETE
- 10.
- Realisierung intelligenter Netze: Einführung von Technologien für intelligente Netze in der gesamten Union, um das Verhalten und die Handlungen aller an das Stromnetz angeschlossenen Nutzer auf effiziente Weise zu integrieren, insbesondere die Erzeugung großer Strommengen aus erneuerbaren oder dezentralen Energiequellen und die Reaktion auf der Nachfrageseite durch die Kunden.
Betroffene Mitgliedstaaten: alle.
- 11.
- Stromautobahnen: erste Stromautobahnen bis 2020 im Hinblick auf den Bau eines Stromautobahnsystems in der gesamten Union, das in der Lage ist,
- a)
- die ständig zunehmende Erzeugung überschüssiger Windenergie in den nördlichen Meeren und in der Ostsee und die zunehmende Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Ost- und Südeuropa und auch in Nordafrika aufzunehmen;
- b)
- diese neuen Stromerzeugungszentren mit großen Speichern in den nordischen Ländern, den Alpen und anderen Gebieten mit großen Verbrauchszentren zu verbinden und
- c)
- eine zunehmend variable und dezentrale Stromversorgung und die flexible Stromnachfrage zu bewältigen.
Betroffene Mitgliedstaaten: alle.
- 12.
- Grenzüberschreitendes Kohlendioxidnetz: Entwicklung einer Infrastruktur für den Transport von Kohlendioxid zwischen den Mitgliedstaaten und benachbarten Drittländern im Hinblick auf die Realisierung der Kohlendioxidabscheidung und -speicherung.
Betroffene Mitgliedstaaten: alle.
Fußnote(n):
- (1)
Vorbehaltlich und ab dem Datum des Beitritts Kroatiens.
- (2)
Vorbehaltlich und ab dem Datum des Beitritts Kroatiens.
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