Artikel 72 VO (EU) 2013/389
Eröffnung von Personenkonten in KP-Registern
Die Eröffnung eines Personenkontos in einem KP-Register wird vom angehenden Kontoinhaber beim nationalen Verwalter beantragt. Der angehende Kontoinhaber übermittelt die vom nationalen Verwalter erbetenen Angaben gemäß Artikel 18.
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