ANHANG XII VO (EU) 2013/389

Tabelle der Verwendungsrechte für internationale Gutschriften für den Zeitraum 2008-2020 (Artikel 59)

Reihe Nr. Verwendungsrechte für internationale Gutschriften
Gemäß Artikel 11a Absatz 8 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG Gemäß einer anderen Vorschrift von Artikel 11a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG Insgesamt
1 Landescode des Mitgliedstaats Manueller Eintrag
2 Anlagen-Kennung Manueller Eintrag
3 Anfängliche Verwendungsrechte für internationale Gutschriften Manueller Eintrag
4 Kennung des Luftfahrzeugbetreibers Manueller Eintrag
5 Anfängliche Verwendungsrechte für internationale Gutschriften Manueller Eintrag
Die Reihen Nr. 2 bis 3 sind für jede Anlage zu wiederholen. Die Reihen Nr. 4 bis 5 sind für jeden Luftfahrzeugbetreiber zu wiederholen.

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