Artikel 25 VO (EU) 2013/390
Überprüfung des Systems
Bis zum Ende jedes Bezugszeitraums überprüft die Kommission das Leistungssystem und insbesondere die Auswirkungen, die Wirksamkeit und den Umfang der Arbeiten der ICAO auf diesem Gebiet.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.