ANHANG VII VO (EU) 2013/391

ERGÄNZENDE INFORMATIONEN

1.
BERICHTSTABELLE

Die Mitgliedstaaten füllen die Berichtstabelle dieses Anhangs für jede ihrer Zuständigkeit unterstehende Gebührenzone und für jedes Jahr des Bezugszeitraums aus.
Tabelle 3 -
Ergänzende Informationen
EUROCONTROL-KostenKosten gemeinsamer VorhabenVon der Kostenteilung ausgenommene Kosten - Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b (nach Kostenart)Von der Kostenteilung ausgenommene Kosten - Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b (nach Faktoren/Posten)
Gebührenzone:Bezugszeitraum: N - N+4
TEIL A:
Ergänzende Informationen zu Kosten
NN+1N+2N+3N+4NN+1N+2N+3N+4
Festgestellte Kosten (Leistungsplan)Istkosten
1.1
EUROCONTROL-Kosten (Euro)
1.2
Wechselkurs (falls anwendbar)
2.1
Gesamtkosten gemeinsamer Vorhaben
2.2
Gemeinsames Vorhaben 1
2.3
Gemeinsames Vorhaben 2
2.4
Gemeinsames Vorhaben …
3.1
Personal
3.2
Sonstige Betriebskosten
3.3
Abschreibung
3.4
Kapitalkosten
3.5
Außerordentliche Posten
3.6
Von der Kostenteilung ausgenommene Kosten insgesamt
3.7
Pensionen
3.8
Zinsen für Verbindlichkeiten
3.9
Nationale Steuervorschriften
3.10
Neue gesetzlich vorgeschriebene Kostenposition
3.11
Internationale Vereinbarungen
3.12
Von der Kostenteilung ausgenommene Kosten insgesamt
Umstrukturierungskosten, falls gemäß Artikel 7 Absatz 4 genehmigtPlankosten (Darlegung der Wirtschaftlichkeit)Istkosten (zur Information)
4.1
Umstrukturierungskosten insgesamt
TEIL B:
Ergänzende Informationen zu Anpassungen
BeträgeÜbertrag gesamtvor Berichts- zeitraumNN+1N+2N+3N+4nach Berichts- zeitraum
Inflationsanpassung Jahr N-2
Inflationsanpassung Jahr N-1
Inflationsanpassung Jahr N
Inflationsanpassung Jahr N+1
Inflationsanpassung Jahr N+2
Inflationsanpassung Jahr N+3
Inflationsanpassung Jahr N+4
Inflationsanpassung insgesamt
Verkehrsanpassung Jahr N-2
Verkehrsanpassung Jahr N-1
Verkehrsanpassung Jahr N
Verkehrsanpassung Jahr N+1
Verkehrsanpassung Jahr N+2
Verkehrsanpassung Jahr N+3
Verkehrsanpassung Jahr N+4
Verkehrsanpassung insgesamt
Verkehrsrisikoteilung - Einnahmen Jahr N-2
Verkehrsrisikoteilung - Einnahmen Jahr N-1
Verkehrsrisikoteilung - Einnahmen Jahr N
Verkehrsrisikoteilung - Einnahmen Jahr N+1
Verkehrsrisikoteilung - Einnahmen Jahr N+2
Verkehrsrisikoteilung - Einnahmen Jahr N+3
Verkehrsrisikoteilung - Einnahmen Jahr N+4
Verkehrsrisikoteilung - Einnahmenanpassung insgesamt
Verkehrsrisikoteilung - Verlust Jahr N-4
Verkehrsrisikoteilung - Verlust Jahr N-3
Verkehrsrisikoteilung - Verlust Jahr N-2
Verkehrsrisikoteilung - Verlust Jahr N-1
Verkehrsrisikoteilung - Verlust Jahr N
Verkehrsrisikoteilung - Verlust Jahr N+1
Verkehrsrisikoteilung - Verlust Jahr N+2
Verkehrsrisikoteilung - Verlustanpassung insgesamt
Von Kostenteilung ausgenommene Kosten Jahr N-5
Von Kostenteilung ausgenommene Kosten Jahr N-4
Von Kostenteilung ausgenommene Kosten Jahr N-3
Von Kostenteilung ausgenommene Kosten Jahr N-2
Von Kostenteilung ausgenommene Kosten Jahr N-1
Von Kostenteilung ausgenommene Kosten insgesamt
Über-/Unterdeckungen vor festgestellten Kosten Jahr 2005
Über-/Unterdeckungen vor festgestellten Kosten Jahr 2006
Über-/Unterdeckungen vor festgestellten Kosten Jahr 2007
Über-/Unterdeckungen vor festgestellten Kosten Jahr 2008
Über-/Unterdeckungen vor festgestellten Kosten Jahr 2009
Über-/Unterdeckungen vor festgestellten Kosten Jahr 2010
Über-/Unterdeckungen vor festgestellten Kosten Jahr 2011
Über-/Unterdeckungen vor festgestellten Kosten Jahr 2012 (nur An-/Abfluggebühren)
Über-/Unterdeckungen vor festgestellten Kosten Jahr 2013 (nur An-/Abfluggebühren)
Über-/Unterdeckungen vor festgestellten Kosten Jahr 2014 (nur An-/Abfluggebühren)
Überträge insgesamt

2.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Zusätzlich teilen die Mitgliedstaaten mindestens folgende Informationen mit:
a)
Aufschlüsselung der Kosten für gemeinsame Vorhaben je Einzelvorhaben;
b)
Beschreibung der Beträge, die sich aus den nicht kontrollierbaren Kostenfaktoren ergeben, je Art und Faktor, einschließlich Begründung und Änderungen der zugrunde liegenden Annahmen;
c)
Beschreibung der Überträge von Über- oder Unterdeckungen, die die Mitgliedstaaten tragen, bis zum Jahr 2011 für Streckengebühren und bis zum Jahr 2014 für An- und Abfluggebühren;
d)
Beschreibung der Überträge, die sich aus der Regelung zur Risikoteilung nach Artikel 13 ergeben;
e)
Beschreibung der Überträge, die sich aus der Regelung zur Kostenteilung nach Artikel 14 Absatz 2 ergeben.

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