ANHANG VI VO (EU) 2013/391

GEBÜHRENREGELUNG

1.
BERICHTSTABELLE

Die Mitgliedstaaten und die Flugsicherungsorganisationen füllen die Berichtstabelle dieses Anhangs jeweils für jede ihrer Zuständigkeit unterliegende Gebührenzone und für jeden Bezugszeitraum aus. Die Mitgliedstaaten erstellen darüber hinaus eine konsolidierte Tabelle für jede ihrer Zuständigkeit unterstehende Gebührenzone. Erstreckt sich eine Gebührenzone über den Luftraum mehrerer Mitgliedstaaten, füllen sie die Tabelle gemeinsam gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 Absatz 4 aus.
Tabelle 2 -
Gebührensatzberechnung

Kosten, Einnahmen und andere Beträge in Tsd. Euro - Dienstleistungseinheiten in Tsd.

(1)(2)
1.
Festgestellte Kosten (nominal) und Inflationsanpassung
2.
Prognostizierte und tatsächliche Dienstleistungseinheiten insg.
3.
Der Teilung des Verkehrsrisikos unterliegende Kosten
Parameter für die Teilung des Verkehrsrisikos
4.
Nicht der Teilung des Verkehrsrisikos unterliegende Kosten
5.
Andere Einnahmen - angewendeter Gebührensatz (in Landeswährung)

Gebührenzone:

Stelle/Einrichtung:

Bezugszeitraum: N - N+4
GebührensatzberechnungNN+1N+2N+3N+4
1.1
Festgestellte Kosten (nominal) - außer VFR - Tabelle 1
1.2
Tatsächliche Inflationsrate - Tabelle 1
1.3
Prognostizierte Inflationsrate - Tabelle 1
1.4
Inflationsanpassung(1): zu übertragender Betrag Jahr n
2.1
Prognostizierte Dienstleistungseinheiten insgesamt (Leistungsplan)
2.2
Tatsächliche Dienstleistungseinheiten insgesamt
2.3
Tatsächliche/prognostizierte Dienstleistungseinheiten insg. (in %)
3.1
Festgestellte Kosten (nom.) - außer VFR (übernommen von Tabelle 1)
3.2
Inflationsanpassung: Übertrag auf das Jahr n
3.3
Verkehr: Übertrag auf das Jahr n
3.4
Teilung Verkehrsrisiko: Übertrag zusätzl. Einnahmen auf das Jahr n
3.5
Teilung Verkehrsrisiko: Übertrag Einnahmeverluste auf das Jahr n
3.6
Von Kostenteilung ausgenommene Kosten: Übertrag auf das Jahr n
3.7
Bonus oder Malus für Leistung
3.8
Überdeckungen(-) oder Unterdeckungen(+)(2): Übertrag auf das Jahr n
3.9
Summe für Gebührensatzberechnung Jahr n
3.10
Teilung Verkehrsrisiko: zu übertragende zusätzl. Einnahmen Jahr n
3.11
Teilung Verkehrsrisiko: zu übertragende Einnahmeverluste Jahr n
3.12
Zu übertragende Über-/Unterdeckungen aus Verkehrsschwankungen Jahr n
3.13
% zusätzl. Einnahmen zur Rückgabe an die Nutzer im Jahr n+2
3.14
% Einnahmeverluste, die von den Luftraumnutzern getragen werden
4.1
Festgestellte Kosten (nom.) - außer VFR (Tabelle 1)
4.2
Inflationsanpassung: Übertrag auf das Jahr n
4.3
Verkehr: Übertrag auf das Jahr n
4.4
Nicht der Kostenteilung unterliegende Kosten: Übertrag auf Jahr n
4.5
Umstrukturierungskosten: Übertrag auf das Jahr n
4.6
Überdeckungen(-) oder Unterdeckungen(+)(2): Übertrag auf das Jahr n
4.7
Summe für Gebührensatzberechnung Jahr n
4.8
Zu übertragende Über-/Unterdeckungen aus Verkehrsschwankungen Jahr n
5.1
Andere Einnahmen insgesamt
5.3
davon EU-Unterstüzungsprogramme
5.4
davon nationale öffentliche Finanzierung
5.5
Gewerbliche Tätigkeiten
5.6
Sonstige andere Einnahmen
5.7
Gesamtsumme für Gebührensatzberechnung Jahr n
5.8
Gebührensatz Jahr n (in Landeswährung)
5.9
ANSP-Komponente des Gebührensatzes
5.10
MET-Komponente des Gebührensatzes
5.11
Nationale Aufsichtsbehörde/Staatskomponente des Gebührensatzes
5.12
Gebührensatz Jahr n, der ohne andere Einnahmen anwendbar gewesen wäre

2.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Zusätzlich erfassen die betreffenden Mitgliedstaaten mindestens die folgenden Informationen und legen diese vor:
a)
Beschreibung der verschiedenen Gebührenzonen und Begründung ihrer Einrichtung, insbesondere im Hinblick auf An- und Abfluggebührenzonen und potenzielle Quersubventionierung zwischen Flughäfen;
b)
Beschreibung der Grundsätze für die Freistellung und Darlegung der Finanzierung der diesbezüglichen Kosten;
c)
Beschreibung der anderen Einnahmen, sofern vorhanden, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Kategorien gemäß Artikel 2 Absatz 10;
d)
Beschreibung und Erläuterung der Anreizmaßnahmen für die Nutzer von Flugsicherungsdiensten gemäß Artikel 15;
e)
Beschreibung und Erläuterung der Differenzierung der Flugsicherungsgebühren gemäß Artikel 16.

Fußnote(n):

(1)

Kumulierte Auswirkungen der jährlichen Differenz zwischen tatsächlicher und prognostizierter Inflation – Anpassung der festgestellten Kosten insgesamt

(2)

Über-/Unterdeckungen, die bis zum Jahr des Inkrafttretens der Methode zur Berechnung der festgestellten Kosten angefallen sind

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