Artikel 2 VO (EU) 2013/412
(1) Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1072/2012 auf die Einfuhren von Gewürzmühlen aus Keramik und ihren keramischen Mahlteilen, Schälern aus Keramik, Messerschärfern aus Keramik und Pizzasteinen aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art mit Ursprung in der VR China werden freigegeben.
(2) Die Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Antidumpingzölle gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1072/2012 auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch – ausgenommen Messer aus Keramik, Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Schäler aus Keramik, Messerschärfer aus Keramik und Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art – mit Ursprung in der VR China werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben.
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