Artikel 2 VO (EU) 2013/430
(1) Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EU) Nr. 1071/2012 eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle auf Einfuhren gegossener Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen, mit Ausnahme von Grundbestandteilen von Klemmfittings mit metrischem ISO/DIN-13-Gewinde und runden Abzweigdosen aus Temperguss, mit Gewinde, die keine Abdeckung haben, die derzeit unter dem KN-Code ex73071910 (TARIC-Code 7307191010) eingereiht werden, mit Ursprung in der VR China und in Thailand, werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben.
(2) Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EU) Nr. 1071/2012 eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle auf Einfuhren von Grundbestandteilen von Klemmfittings mit metrischem ISO/DIN-13-Gewinde und runden Abzweigdosen aus Temperguss, mit Gewinde, die keine Abdeckung haben, mit Ursprung in der VR China und in Thailand werden freigegeben.
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