Präambel VO (EU) 2013/432

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss 2010/231/GASP des Rates vom 26. April 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Somalia(1),

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 des Rates(2) werden die in der Resolution 1844 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorgesehenen restriktiven Maßnahmen gegen die in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen verhängt.
(2)
Am 6. März 2013 nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2093 (2013) an, mit der die Benennungskriterien aktualisiert wurden, die der nach Maßgabe der Resolution 751 (1992) für Somalia eingesetzte Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates anwendet.
(3)
Der Rat hat am 25. April 2013 den Beschluss 2013/201/GASP(3) erlassen, mit dem der Beschluss 2010/231/GASP geändert und im Hinblick auf die Resolution 2093 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aktualisiert wird.
(4)
Da diese Maßnahme in den Geltungsbereich des Vertrags fällt, ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
(5)
Die Verordnung (EU) Nr. 356/2010 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 105 vom 27.4.2010, S. 17.

(2)

ABl. L 105 vom 27.4.2010, S. 1.

(3)

ABl. L 116 vom 26.4.2013, S. 10.

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