ANHANG II VO (EU) 2013/513

Auf der Handelsrechnung für die Verkäufe des an die Verpflichtung gebundenen Unternehmens in die Europäische Union sind folgende Angaben zu machen:

1.
Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, DIE EINER VERPFLICHTUNG UNTERLIEGEN” ,
2.
Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt,
3.
Nummer der Handelsrechnung,
4.
Datum der Ausstellung der Handelsrechnung,
5.
TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebenen Waren an der Grenze der Europäischen Union zollrechtlich abzufertigen sind,
6.
exakte Beschreibung der Ware, einschließlich

Warenkontrollnummer (Product Code Number — PCN),

technische Spezifikationen der PCN,

vom Unternehmen verwendeter Warencode (Company Product Code Number = CPC),

KN-Code,

Menge (in Einheiten, ausgedrückt in Watt für Module und Zellen oder in Stück für Wafer),

7.
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich

Preis je Einheit (Watt für Module und Zellen oder Stück für Wafer),

geltende Zahlungsbedingungen,

geltende Lieferbedingungen,

Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt,

8.
Name des als Einführer tätigen Unternehmens, dem das Unternehmen die Waren direkt in Rechnung stellt,
9.
Name der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat, und folgende unterzeichnete Erklärung:

„Der/die Unterzeichnete versichert, dass der Verkauf der auf dieser Rechnung aufgeführten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Union im Geltungsbereich und gemäß den Bedingungen der von [UNTERNEHMEN] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit Beschluss 2013/423/EU angenommenen Verpflichtung erfolgt und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und zutreffend sind.”

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.