ANHANG III VO (EU) 2013/513
AUSFUHRVERPFLICHTUNGSBESCHEINIGUNG
Auf der Ausfuhrverpflichtungsbescheinigung, die von der CCCME für jede Handelsrechnung auszustellen ist, welche für die Verkäufe des an die Verpflichtung gebundenen Unternehmens in die Europäische Union vorgelegt wird, sind folgende Angaben zu machen:- 1.
- Name, Anschrift, Fax- und Telefonnummer der chinesischen Handelskammer für die Ein- und Ausfuhr von Maschinen und Elektronikerzeugnissen (CCCME),
- 2.
- Name des im Anhang des Beschlusses 2013/423/EU genannten Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt,
- 3.
- Nummer der Handelsrechnung,
- 4.
- Datum der Ausstellung der Handelsrechnung,
- 5.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebenen Waren an der Grenze der Europäischen Union zollrechtlich abzufertigen sind,
- 6.
- Exakte Beschreibung der Ware, einschließlich
- —
-
Warenkontrollnummer (Product Code Number — PCN),
- —
technische Spezifikation der Waren, vom Unternehmen verwendeter Warencode (Company Product Code Number = CPC) (falls zutreffend),
- —
KN-Code,
- 7.
- Genaue Menge (in Einheiten) der Ausfuhren, ausgedrückt in Watt (bei Modulen und Zellen) oder in Stück (bei Wafern),
- 8.
- Nummer und Ablaufdatum (drei Monate nach Ausstellung) der Bescheinigung,
- 9.
- Name der zuständigen Person in der CCCME, die die Bescheinigung ausgestellt hat, und folgende unterzeichnete Erklärung:
„Der/die Unterzeichnete gibt folgende Zusicherungen: Diese Bescheinigung wurde für die Direktausfuhr der auf der Handelsrechnung ausgewiesenen Waren in die Europäische Union ausgestellt und betrifft Verkäufe, für die die Verpflichtung gilt. Die Bescheinigung wurde im Geltungsbereich und gemäß den Bedingungen der von [Unternehmen] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit Beschluss 2013/423/EU angenommenen Verpflichtung ausgestellt. Der/die Unterzeichnete erklärt, dass die Angaben in dieser Bescheinigung richtig sind und dass die Menge, für die diese Bescheinigung gilt, die Höchstmenge der Verpflichtung nicht übersteigt” ,
- 10.
- Datum,
- 11.
- Unterschrift und Siegel der CCCME.
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