Artikel 28 VO (EU) 2013/525

Aufhebung

Die Entscheidung Nr. 280/2004/EG wird hiermit aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Entscheidung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IV zu lesen.

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