ANHANG III VO (EU) 2013/525

LISTE DER JÄHRLICHEN INDIKATOREN

Tabelle 1:
Liste der prioritären Indikatoren
Nr. Nomenklatur der Eurostat-Indikatoren für die Energieeffizienz Indikator Zähler/Nenner Leitfaden / Definitionen(2)(3)
1 MAKROÖKONOMIE CO2-Intensität des BIP, t/Mio. EUR CO2-Gesamtemissionen, kt CO2-Gesamtemissionen (ausschließlich LULUCF) gemäß gemeinsamem Berichtsformat
GDP, Bio Euro (EC95) Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen von 1995 (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
2 MAKROÖKONOMIE B0 Energiebezogene CO2-Intensität des BIP, t/Mio. EUR CO2-Emissionen durch Energieverbrauch, kt CO2-Emissionen durch Verbrennung fossiler Brennstoffe (IPCC-Quellenkategorie 1A, sektorales Konzept)
GDP, Bio Euro (EC95) Bruttoinlandsprodukt zu konstanten Preisen von 1995 (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
3 VERKEHR C0 CO2-Emissionen von Personenkraftwagen, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe für den gesamten Pkw-Verkehr (Fahrzeuge, die in erster Linie für den Personentransport ausgelegt sind, mit einer max. Kapazität von 12 Personen und einem Gesamtgewicht von max. 3900 kg — IPCC-Quellenkategorie 1A3bi).
Anzahl der Pkw-Kilometer, Mkm

Anzahl der Pkw-Kilometer (Quelle: Verkehrsstatistiken).

Anmerkung: Die Tätigkeitsdaten sollten soweit möglich mit den Emissionsdaten übereinstimmen.

4 INDUSTRIE A1 Energiebezogene CO2-Intensität der Industrie, t/Mio. EUR CO2-Emissionen der Industrie, kt Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe im verarbeitenden Gewerbe, der Bauwirtschaft sowie aus Bergwerken und Steinbrüchen (außer Kohlengruben und Öl- und Gasextraktion), einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2). Energie, die von der Industrie zu Transportzwecken eingesetzt wird, sollte nicht hier, sondern bei den Verkehrsindikatoren berücksichtigt werden. Emissionen von nicht straßengebundenen und anderen mobilen Maschinen der Industrie sollten hier angegeben werden.
Bruttomehrwert der gesamten Industrie, Bio Euro (EC95) Bruttomehrwert zu konstanten Preisen von 1995 im verarbeitenden Gewerbe (NACE 15-22, 24-37), Bau (NACE 45) sowie Bergwerken und Steinbrüchen (außer Kohlengruben und Öl- und Gasextraktion) (NACE 13-14) (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
5 HAUSHALTE A.1 CO2-Emissionen von Haushalten, t/Wohnung CO2-Emissionen durch Verbrauch fossiler Brennstoffe in Haushalten, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe in Haushalten (IPCC-Quellenkategorie 1A4b).
Bestand permanent belegter Wohnungen, 1000 Bestand permanent belegter Wohnungen.
6 DIENSTLEISTUNGEN A0 CO2-Intensität des gewerblichen und institutionellen Sektors, t/Mio. EUR CO2-Emissionen durch Verbrauch fossiler Brennstoffe im gewerblichen und institutionellen Sektor, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe in gewerblichen und institutionellen Gebäuden im öffentlichen und privaten Sektor (IPCC-Quellenkategorie 1A4a). Energie, die von Dienstleistern zu Transportzwecken eingesetzt wird, sollte nicht hier, sondern bei den Verkehrsindikatoren berücksichtigt werden.
Bruttomehrwert der Dienste, Bio Euro (EC95) Bruttomehrwert der Dienste zu konstanten Preisen von 1995 (NACE 41, 50, 51, 52, 55, 63, 64, 65, 66, 67, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 80, 85, 90, 91, 92, 93, 99) (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
7 ENERGIEUMWANDLUNG B0 CO2-Emissionen von öffentlichen und als Eigenanlage betriebenen Kraftwerken, t/TJ CO2-Emissionen von öffentlichen und als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken, kt CO2-Emissionen aus der gesamten Verbrennung fossiler Brennstoffe für die Strom- und Wärmeerzeugung in öffentlichen und als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken und kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen. Emissionen von Kraftwerken, in denen ausschließlich Wärme erzeugt wird, sind hier nicht einzubeziehen.
Alle Produkte — öffentliche und als Eigenanlage betriebene Wärmekraftwerke, PJ Bruttoerzeugung von Strom und Wärme, die an Dritte verkauft werden (kombinierte Kraft-/Wärmeerzeugung), in öffentlichen und als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken und kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen. Kraftwerke, in denen ausschließlich Wärme erzeugt wird, sind hier nicht einzubeziehen. Öffentliche Wärmekraftwerke erzeugen Strom (und Wärme) in erster Linie, um diese an Dritte zu verkaufen. Sie können sich im öffentlichen oder privaten Besitz befinden. Als Eigenanlage betriebene Wärmekraftwerke erzeugen Strom (und Wärme) ganz oder teilweise mit dem Ziel, ihre primäre Tätigkeit zu unterstützen. Die Bruttostromerzeugung wird am Ausgang der Haupttransformatoren gemessen, d. h. der Stromverbrauch in Hilfsaggregaten und Transformatoren wird mitgerechnet (Quelle: Energiebilanz).
Tabelle 2:
Liste zusätzlicher prioritärer Indikatoren
Nr. Nomenklatur der Eurostat-Indikatoren für die Energieeffizienz Indikator Zähler/Nenner Leitfaden/Definitionen(5)
1 VERKEHR D0 CO2-Emissionen des Güterverkehrs auf der Straße, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe für sämtliche Transporttätigkeiten mit leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge mit einem Bruttogewicht von max. 3900 kg, die in erster Linie für den Transport leichter Frachten konzipiert sind oder spezielle Merkmale wie Vierradantrieb für Geländebetrieb aufweisen — IPCC-Quellenkategorie 1A3bii) sowie Schwerlastkraftwagen (Fahrzeuge mit einem Bruttogewicht von über 3900, die in erster Linie für den Transport schwerer Frachten konzipiert sind — IPCC-Quellenkategorie 1A3biii, Busse ausgeschlossen).
Güterverkehr auf der Straße, Mtkm

Anzahl der Tonnenkilometer der durch leichte Nutzfahrzeuge und Schwerlastkraftwagen auf der Straße beförderten Fracht; ein Tonnenkilometer entspricht dem Transport einer Tonne auf der Straße über eine Entfernung von einem Kilometer. (Quelle: Verkehrsstatistiken)

Anmerkung: Die Tätigkeitsdaten sollten soweit möglich mit den Emissionsdaten übereinstimmen.

2 INDUSTRIE A1.1 CO2-Gesamtintensität — Eisen- und Stahlindustrie, t/Mio. EUR CO2-Gesamtemissionen des Eisen- und Stahlsektors, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe bei der Eisen- und Stahlerzeugung, einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2a), aus Verfahren der Eisen- und Stahlproduktion (IPCC-Quellenkategorie 2C1) und Produktionsverfahren für Ferrolegierungen (IPCC-Quellenkategorie 2C2).
Bruttomehrwert der Eisen- und Stahlindustrie, Bio Euro (EC95) Bruttomehrwert zu konstanten Preisen von 1995 der Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (NACE 27.1), der Fertigung von Rohren (NACE 27.2), sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl (NACE (27.3), Eisengießereien (NACE 27.51) und Stahlgießereien (NACE 27.52). (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
3 INDUSTRIE A1.2 Energiebezogene CO2-Intensität der Industrie, t/Mio. EUR Energiebezogene CO2-Emissionen der Chemieindustrie, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe bei der Herstellung von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen, einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2c).
Bruttomehrwert der Chemieindustrie, Bio Euro (EC95) Bruttomehrwert zu konstanten Preisen von 1995 der Herstellung von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen (NACE 24) (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
4 INDUSTRIE A1.3 Energiebezogene CO2-Intensität — Glas-, Ton- und Baustoffindustrie, t/Mio. EUR Energiebezogene CO2-Emissionen— Glas-, Ton- und Baustoffindustrie, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen zur Erzeugung nicht metallischer Mineralerzeugnisse (NACE 26), einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung.
Bruttomehrwert der Glas-, Ton- und Baustoffindustrie, Bio Euro (EC95) Bruttomehrwert zu konstanten Preisen von 1995 der Erzeugung nichtmetallischer Mineralerzeugnisse (NACE 26) (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
5 INDUSTRIE C0.1 CO2-Emissionen von Eisen- und Stahlindustrie, t/t CO2-Gesamtemissionen des Eisen- und Stahlsektors, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe bei der Eisen- und Stahlerzeugung, einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2a), aus Verfahren der Eisen- und Stahlproduktion (IPCC-Quellenkategorie 2C1) und Produktionsverfahren für Ferrolegierungen (IPCC-Quellenkategorie 2C2).
Erzeugung von Sauerstoffblasstahl, kt Erzeugung von Sauerstoffblasstahl (NACE 27) (Quelle: Produktionsstatistiken).
6 INDUSTRIE C0.2 Energiebezogene CO2-Emissionen der Zementindustrie, t/t Energiebezogene CO2-Emissionen der Glas-, Ton- und Baustoffindustrie, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen zur Erzeugung nicht metallischer Mineralerzeugnisse (NACE 26), einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung.
Zementherstellung, kt Zementherstellung (NACE 26) (Quelle: Produktionsstatistiken).
Tabelle 3:
Liste ergänzender Indikatoren
Nr. Nomenklatur der Eurostat-Indikatoren für die Energieeffizienz Indikator Zähler/Nenner Leitfaden/Definitionen
1 VERKEHR B0 Dieselbedingte CO2-Emissionen von Personenkraftwagen, g/100km CO2-Emissionen von Personenkraftwagen mit Dieselmotor, kt CO2-Emissionen aus der Dieselverbrennung für den gesamten Pkw-Verkehr (Fahrzeuge, die in erster Linie für den Personentransport ausgelegt sind, mit einer max. Kapazität von 12 Personen und einem Gesamtgewicht von max. 3900 kg — IPCC-Quellenkategorie 1A3bi, nur Dieselfahrzeuge).
Anzahl der von Personenkraftwagen mit Dieselmotor zurückgelegten Kilometer, Mio. km Gesamtkilometerleistung von Personenkraftwagen mit Dieselmotor, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind (Quelle: Verkehrsstatistiken).
2 VERKEHR B0 Benzinbedingte CO2-Emissionen von Personenkraftwagen, g/100km CO2-Emissionen von Personenkraftwagen mit Benzinmotor, kt CO2-Emissionen aus der Benzinverbrennung für den gesamten Pkw-Verkehr (Fahrzeuge, die in erster Linie für den Personentransport ausgelegt sind, mit einer max. Kapazität von 12 Personen und einem Gesamtgewicht von max. 3900 kg — IPCC-Quellenkategorie 1A3bi, nur Benzinfahrzeuge).
Anzahl der von Personenkraftwagen mit Benzinmotor zurückgelegten Kilometer, Mio. km Gesamtkilometerleistung von Personenkraftwagen mit Benzinmotor, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind (Quelle: Verkehrsstatistiken).
3 VERKEHR C0 CO2-Emissionen von Personenkraftwagen, t/pkm CO2-Emissionen von Personenkraftwagen, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe für den gesamten Pkw-Verkehr (Fahrzeuge, die in erster Linie für den Personentransport ausgelegt sind, mit einer max. Kapazität von 12 Personen und einem Gesamtgewicht von max. 3900 kg — IPCC-Quellenkategorie 1A3bi).
Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen, Mpkm

Anzahl der in Personenkraftwagen zurückgelegten Passagierkilometer; ein Passagierkilometer entspricht dem Transport einer Person über die Entfernung von einem Kilometer (Quelle: Verkehrsstatistiken).

Anmerkung: Die Tätigkeitsdaten sollten soweit möglich mit den Emissionsdaten übereinstimmen.

4 VERKEHR E1 Emissionen des Luftverkehrs, t/Passagier CO2-Emissionen des Inlandsluftverkehrs, kt CO2-Emissionen des Inlandsluftverkehrs (kommerziell, privat, landwirtschaftlich usw.), einschließlich Starts und Landungen (IPCC-Quellenkategorie 1A3aii). Auszuschließen ist der Einsatz von Brennstoff auf Flughäfen für den Bodenverkehr. Auszuschließen ist ferner Brennstoff für die stationäre Verbrennung auf Flughäfen.
Fluggäste im Inlandsverkehr, Mio.

Anzahl der Personen, die eine Flugreise unternehmen, mit Ausnahme der Dienst tuenden Angehörigen der Flug- und Kabinenbesatzung (nur Inlandsverkehr) (Quelle: Verkehrsstatistiken).

Anmerkung: Die Tätigkeitsdaten sollten soweit möglich mit den Emissionsdaten übereinstimmen.

5 INDUSTRIE A1.4 Energiebezogene CO2-Intensität — Nahrungsmittel-, Getränke- und Tabakwarenindustrie, t/Mio. EUR Energiebezogene CO2-Emissionen der Lebensmittelindustrie, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe bei der Herstellung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2e).
Bruttomehrwert — Nahrungsmittel-, Getränke- und Tabakwarenindustrie, Mio. EUR (EC95) Bruttomehrwert zu konstanten Preisen von 1995 der Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken (NACE 15) sowie Tabakwaren (NACE 16) (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
6 INDUSTRIE A1.5 Energiebezogene CO2-Intensität — Papierindustrie und Druckwesen, t/Mio. EUR Energiebezogene CO2-Emissionen von Papierindustrie und Druckwesen, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Herstellung von Zellstoff, Papier und Papierprodukten sowie Verlagsgewerbe, Druckgewerbe und Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2d).
Bruttomehrwert — Papierindustrie und Druckwesen, Mio. EUR (EC95) Bruttomehrwert zu konstanten Preisen von 1995 der Herstellung von Zellstoff, Papier und Papierprodukten (NACE 21) sowie Verlagsgewerbe, Druckgewerbe und Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (NACE 22) (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
7 HAUSHALTE A0 CO2-Emissionen von Haushalten für Raumheizung, t/m2 CO2-Emissionen für Raumheizung in Haushalten, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung für die Raumheizung in Haushalten.
Fläche permanent belegter Wohnungen, Mio. m2 Gesamtfläche permanent belegter Wohnungen.
8 DIENSTLEISTUNGEN B0 CO2-Emissionen des gewerblichen und institutionellen Sektors für Raumheizungszwecke, kg/m2 CO2-Emissionen aufgrund der Raumheizung im gewerblichen und institutionellen Sektor, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe für Raumheizungszwecke in gewerblichen und institutionellen Gebäuden des öffentlichen und privaten Sektors.
Fläche von Dienstleistungsgebäuden, Mio. m2 Gesamtfläche der Dienstleistungsgebäude (NACE 41, 50, 51, 52, 55, 63, 64, 65, 66, 67, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 80, 85, 90, 91, 92, 93, 99).
9 ENERGIEUMWANDLUNG D0 CO2-Emissionen von öffentlichen Kraftwerken, t/TJ CO2-Emissionen von öffentlichen Wärmekraftwerken, kt CO2-Emissionen aus der gesamten Verbrennung fossiler Brennstoffe für die Strom- und Wärmeerzeugung in öffentlichen Wärmekraftwerken sowie kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen (IPCC-Quellenkategorien 1A1ai und 1A1aii). Emissionen von Kraftwerken, in denen ausschließlich Wärme erzeugt wird, sind hier nicht einzubeziehen.
Gesamter Output öffentlicher Wärmekraftwerke, PJ Bruttoerzeugung von Strom und Wärme, die an Dritte verkauft werden, (kombinierte Kraft-/Wärmeerzeugung) in öffentlichen Wärmekraftwerken und kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen. Kraftwerke, in denen ausschließlich Wärme erzeugt wird, sind hier nicht einzubeziehen. Öffentliche Wärmekraftwerke erzeugen Strom (und Wärme) in erster Linie, um diese an Dritte zu verkaufen. Sie können sich im öffentlichen oder privaten Besitz befinden. Die Bruttostromerzeugung wird am Ausgang der Haupttransformatoren gemessen, d. h. der Stromverbrauch in Hilfsaggregaten und Transformatoren wird mitgerechnet (Quelle: Energiebilanz).
10 ENERGIEUMWANDLUNG E0 CO2-Emissionen von Eigenanlagen, t/TJ CO2-Emissionen von Eigenanlagen, kt CO2-Emissionen aus der gesamten Verbrennung fossiler Brennstoffe für die Strom- und Wärmeerzeugung in als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken und kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen.
Gesamter Output von als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken, PJ Bruttoerzeugung von Strom und Wärme, die an Dritte verkauft werden, (kombinierte Kraft-/Wärmeerzeugung) in als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken und kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen. Eigenanlagen erzeugen Strom (und Wärme) ganz oder teilweise mit dem Ziel, ihre primäre Tätigkeit zu unterstützen. Die Bruttostromerzeugung wird am Ausgang der Haupttransformatoren gemessen, d. h. der Stromverbrauch in Hilfsaggregaten und Transformatoren wird mitgerechnet (Quelle: Energiebilanz).
11 ENERGIEUMWANDLUNG Kohlenstoffintensität der gesamten Stromerzeugung, t/TJ CO2-Emissionen aus der klassischen Energieerzeugung, kt CO2-Emissionen aus der gesamten Verbrennung fossiler Brennstoffe für die Strom- und Wärmeerzeugung in öffentlichen sowie als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken und kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen.Emissionen von Kraftwerken, in denen ausschließlich Wärme erzeugt wird, sind hier nicht einzubeziehen.
Gesamter Output von öffentlichen sowie als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken, PJ Bruttoerzeugung von Strom und Wärme, die an Dritte verkauft werden, (kombinierte Kraft-/Wärmeerzeugung) in öffentlichen sowie als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken und kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen. Einzubeziehen ist auch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und aus der Kernkraft (Quelle: Energiebilanz).
12 VERKEHR Kohlenstoffintensität des Verkehrs, t/TJ CO2-Emissionen des Verkehrs, kt CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen für alle Verkehrstätigkeiten (IPCC-Quellenkategorie 1A3).
Endgültiger Gesamtenergieverbrauch des Verkehrs, PJ Umfasst den endgültigen Gesamtenergieverbrauch des Verkehrs aus allen Energiequellen (einschließlich Biomasse und Stromverbrauch) (Quelle: Energiebilanz).
13 INDUSTRIE C0.3 Energiebezogene CO2-Emissionen der Papierindustrie, t/t Energiebezogene CO2-Emissionen von Papierindustrie und Druckwesen, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Herstellung von Zellstoff, Papier und Papierprodukten sowie Verlagsgewerbe, Druckgewerbe und Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2d).
Papiererzeugung, kt Papiererzeugung (NACE 21) (Quelle: Produktionsstatistiken).
14 INDUSTRIE CO2-Emissionen des Industriesektors, kt Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe im verarbeitenden Gewerbe, der Bauwirtschaft sowie aus Bergwerken und Steinbrüchen (außer Kohlengruben und Öl- und Gasextraktion), einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2). Energie, die von der Industrie zu Transportzwecken eingesetzt wird, sollte nicht hier, sondern bei den Verkehrsindikatoren berücksichtigt werden. Emissionen von Geländefahrzeugen und anderen mobilen Maschinen der Industrie sollten hier angegeben werden.
Endgültiger Gesamtenergieverbrauch der Industrie, PJ Umfasst den endgültigen Gesamtenergieverbrauch der Industrie aus allen Energiequellen (einschließlich Biomasse und Stromverbrauch) (Quelle: Energiebilanz).
15 HAUSHALTE CO2-Emissionen der Haushalte, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe in Haushalten (IPCC-Quellenkategorie 1A4b).
Endgültiger Gesamtenergieverbrauch der Haushalte, PJ Umfasst den endgültigen Gesamtenergieverbrauch der Haushalte aus allen Energiequellen (einschließlich Biomasse und Stromverbrauch) (Quelle: Energiebilanz).

Fußnote(n):

(1)

Die Mitgliedstaaten teilen Zähler und Nenner mit, sofern diese nicht im gemeinsamen Berichtsformat enthalten sind.

(2)

Die Mitgliedstaaten sollten diesem Leitfaden folgen. Falls es nicht möglich ist, sich exakt an den Leitfaden zu halten, oder falls Zähler und Nenner nicht vollkommen konsistent sind, sollten die Mitgliedstaaten dies deutlich angeben.

(3)

Die Verweise auf die IPCC-Quellenkategorien beziehen sich auf die überarbeiteten IPCC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare (1996) (Revised 1996 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories).

(4)

Die Mitgliedstaaten teilen Zähler und Nenner mit, sofern diese nicht im gemeinsamen Berichtsformat enthalten sind.

(5)

Die Mitgliedstaaten sollten diesem Leitfaden folgen. Falls es nicht möglich ist, sich exakt an den Leitfaden zu halten, oder falls Zähler und Nenner nicht vollkommen konsistent sind, sollten die Mitgliedstaaten dies deutlich angeben.

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