Artikel 2 VO (EU) 2013/543

Begriffsbestimmungen

Im Rahmen dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009. Zusätzlich gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Regelreserven” sind alle ex ante oder in Echtzeit oder aufgrund von rechtlichen Verpflichtungen beschaffte Ressourcen, die dem ÜNB für Ausgleichszwecke zur Verfügung stehen;
2.
„Ausgleichsenergiezeiteinheit” ist der Zeitraum, für den der Preis für die Inanspruchnahme von Regelreserven bestimmt wird;
3.
„Gebotszone” ist das größte geografische Gebiet, in dem Marktteilnehmer ohne Kapazitätsvergabe Energie austauschen können;
4.
„Kapazitätsvergabe” bezeichnet die Zuweisung zonenübergreifender Kapazität;
5.
„Verbrauchseinheit” ist eine Ressource, die elektrische Energie zur eigenen Nutzung erhält, wobei ÜNB und Verteilernetzbetreiber (VNB) nicht eingeschlossen sind;
6.
„Regelzone” ist ein von einem einzigen Übertragungsnetzbetreiber betriebener zusammenhängender Teil des Verbundnetzes und umfasst angeschlossene physikalische Lasten und/oder gegebenenfalls Erzeugungseinheiten;
7.
„koordinierte Nettoübertragungskapazität (NTC)” ist eine Kapazitätsberechnungsmethode, die auf dem Grundsatz beruht, dass ein maximaler Austausch von Energie zwischen angrenzenden Gebotszonen ex ante geprüft und festgelegt wird;
8.
„kritisches Netzelement” ist ein Netzelement entweder innerhalb einer Gebotszone oder zwischen Gebotszonen, das bei der Kapazitätsberechnung berücksichtigt wird und die Strommenge, die ausgetauscht werden kann, begrenzt;
9.
„regelzonenübergreifender Regelenergieaustausch” bezeichnet ein Ausgleichssystem, bei dem ein ÜNB Gebote für eine Aktivierung aus den Gebieten anderer ÜNB erhalten kann; der Begriff schließt das Redispatching oder die Lieferung von Energie im Notfall nicht ein;
10.
„zonenübergreifende Kapazität” bezeichnet die Fähigkeit des Verbundnetzes, einen Energietransfer zwischen den Gebotszonen zu ermöglichen;
11.
„Währung” ist der Euro, wenn mindestens ein Teil der betroffenen Gebotszone(n) zu einem Land gehört, in dem der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist. In allen anderen Fällen ist sie die lokale Währung;
12.
„Zeitpunkt für Fahrplanbestätigungen” ( „Cut off Time” ) ist der Zeitpunkt, zu dem die ÜNB dem Markt alle abgeglichenen Nominierungen bestätigen müssen; Dieser Zeitpunkt bezieht sich nicht nur auf tägliche oder untertägliche Märkte, sondern auch auf die verschiedenen Märkte für den Ausgleich von Ungleichgewichten und für die Vergabe von Reserven;
13.
„Countertrading” bezeichnet einen zonenübergreifenden Austausch zwischen zwei Gebotszonen, der von den Netzbetreibern zur Minderung physikalischer Engpässe initiiert wird;
14.
„Datenlieferant” ist die Stelle, die die Daten an die zentrale Informationstransparenzplattform sendet;
15.
„explizite Vergabe” bedeutet die Vergabe lediglich der zonenübergreifenden Kapazität ohne die Übertragung von Energie;
16.
„lastflussbasierte Parameter” sind die bei kritischen Netzelementen verfügbaren Margen mit den dazugehörigen Energieflussverteilungsfaktoren (PTDF-Faktoren);
17.
„Erzeugungseinheit” ist eine einzelne Stromerzeugungseinheit, die zu einer Produktionseinheit gehört;
18.
„implizite Vergabe” bezeichnet eine Methode des Engpassmanagements, bei der die Energie zur gleichen Zeit wie die zonenübergreifende Kapazität erhalten wird;
19.
„Marktzeiteinheit” ist der Zeitraum, für den der Marktpreis bestimmt wird, oder der für die beiden Gebotszonen kürzest mögliche gemeinsame Zeitraum, falls deren Marktzeiteinheiten voneinander abweichen;
20.
„angebotene Kapazität” ist die zonenübergreifende Kapazität, die von der die Übertragungskapazität vergebenden Stelle angeboten wird;
21.
„geplant” bezeichnet ein Ereignis, das dem Primäreigentümer der Daten ex ante bekannt ist;
22.
„Energieflussverteilungsfaktor” (power transfer distribution factor, PTDF) ist eine Darstellung des physikalischen Lastflusses auf einem kritischen Netzelement, der durch die Veränderung der Nettoposition einer Gebotszone hervorgerufen wird;
23.
„Primäreigentümer der Daten” ist die Stelle, die die Daten generiert;
24.
„Produktionseinheit” ist eine Anlage zur Stromerzeugung, die aus einer einzelnen Erzeugungseinheit oder aus einer Zusammenfassung mehrerer Erzeugungseinheiten besteht;
25.
„Profil” bezeichnet eine geografische Grenze zwischen einer Gebotszone und mehreren benachbarten Gebotszonen;
26.
„Redispatching” bezeichnet eine Maßnahme, die von einem oder mehreren Netzbetreibern durch die Veränderung des Erzeugungs- und/oder des Lastmusters aktiviert wird, um die physikalischen Lastflüsse im Übertragungsnetz zu ändern und physikalische Engpässe zu mindern;
27.
„Gesamtlast” , einschließlich Verluste ohne den für die Speicherung von Energie genutzten Strom, ist eine Last, die gleich der Erzeugung und aller Importe abzüglich aller Exporte und des für die Speicherung von Energie verwendeten Stroms ist;
28.
„Übertragungskapazitätsvergabestelle” ist die Stelle, die von den ÜNB mit der Vergabe der zonenübergreifenden Kapazitäten beauftragt wird;
29.
„vertikale Last” ist die Gesamtstrommenge, die aus dem Übertragungsnetz in die Verteilernetze an direkt angeschlossene Endkunden oder als Verbrauch an die Erzeugung abfließt;
30.
„prognostizierte Marge für das Folgejahr” bezeichnet die Differenz zwischen der jährlichen Prognose über die verfügbare Erzeugungskapazität und der jährlichen Prognose über die maximale Gesamtlast unter Berücksichtigung der Prognose über die Gesamterzeugungskapazität, der Prognose über die Verfügbarkeit der Erzeugung und der Prognose über die für Systemdienstleistungen kontrahierten Reserven;
31.
„Zeit” ist die Brüsseler Ortszeit.

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