Artikel 2 VO (EU) 2013/545

(1) Das Inverkehrbringen von 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen als Aromastoff und die Verwendung dieses Stoffes in oder auf Lebensmitteln ist verboten.

(2) Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die den Aromastoff 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen enthalten, ist verboten.

(3) Die Einfuhr von 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen als Aromastoff und die Einfuhr von Lebensmitteln, die den Aromastoff 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen enthalten, ist verboten.

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