Artikel 1 VO (EU) 2013/55

Die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 gilt für das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, der den Euro noch nicht eingeführt hat, ab dem Datum des gemäß Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gefassten Beschlusses des Rates zur Aufhebung der für den betreffenden Mitgliedstaats geltenden Ausnahmeregelung bezüglich der Einführung des Euro.

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