Artikel 1 VO (EU) 2013/564

Gebühren für Arbeiten im Zusammenhang mit Wirkstoffen

Für Arbeiten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, die im Zusammenhang mit der Genehmigung und der Verlängerung einer Genehmigung von Wirkstoffen sowie für die Aufnahme in Anhang I der genannten Verordnung erforderlich sind, erhebt die Agentur die Gebühren gemäß Anhang I Tabelle 1.

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