ANHANG I VO (EU) 2013/564
Gebühren im Zusammenhang mit Wirkstoffen
Allgemeine Beschreibung der Aufgabe; einschlägige Bestimmung in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 | Besondere Bedingung oder Aufgabenbeschreibung | Gebühr (in Euro) |
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Genehmigung eines Wirkstoffs; Artikel 7 Absatz 2 | Gebühr für den ersten Produkttyp, für den der Wirkstoff genehmigt wird | 120000 |
Zusatzgebühr je zusätzlichen Produkttyp | 40000 | |
Zusatzgebühr je Produkttyp (für den ersten und für jeden weiteren Produkttyp), wenn der Wirkstoff gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu ersetzen ist | 20000 | |
Gebühr für eine andere Änderung der Genehmigung als die Hinzufügung eines Produkttyps | 20000 | |
Verlängerung einer Genehmigung; Artikel 13 Absatz 3 | Gebühr für den ersten Produkttyp, für den die Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs beantragt wird | 15000 |
Zusatzgebühr je zusätzlichen Produkttyp | 1500 | |
Zusatzgebühr für den ersten Produkttyp, für den die Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs beantragt wird, wenn eine umfassende Bewertung gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für erforderlich gehalten wird | 25000 | |
Zusatzgebühr für jeden weiteren Produkttyp, wenn eine umfassende Bewertung gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für erforderlich gehalten wird | 2500 | |
Zusatzgebühr je Produkttyp (für den ersten und für jeden weiteren Produkttyp), wenn der Wirkstoff gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu ersetzen ist | 20000 | |
Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I; Artikel 28 | Gebühr für die erste Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I | 10000 |
Gebühr für die Änderung einer Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I | 2000 | |
Notifizierung gemäß Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 |
Gebühr je Kombination von Wirkstoff und Produktart Die Gebühr für die Notifizierung wird mit der Gebühr für den anschließenden Antrag gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 verrechnet. |
10000 |
Art des Unternehmens | Ermäßigung (in % der Standardgebühr) |
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Kleinstunternehmen | 60 |
Kleines Unternehmen | 40 |
Mittleres Unternehmen | 20 |
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