Artikel 6 VO (EU) 2013/565

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a)
die repräsentativen Durchschnittsnotierungen der Einfuhren aus Drittländern auf den in Anhang XVII aufgeführten repräsentativen Einfuhrmärkten sowie bedeutsame Notierungen erheblicher Einfuhrmengen auf anderen Märkten, oder wenn auf den repräsentativen Märkten keine Notierungen vorliegen, bedeutsame Einfuhrnotierungen anderer Märkte und

2.
Artikel 135 wird gestrichen.
3.
Artikel 146 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

(3) Die in Artikel 9 Absatz 2, Artikel 18 Absätze 3 und 4, Artikel 97, Artikel 128, Artikel 129 Absatz 1, Artikel 130, Artikel 131 und im vorliegenden Artikel vorgesehenen Mitteilungen sowie der in Artikel 92 Absatz 1 vorgesehene Antrag erfolgen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 792/2009.

4.
Der Titel von Anhang XVII erhält folgende Fassung: „Repräsentative Märkte gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe a” .

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