Artikel 112 CRR (VO (EU) 2013/575)
Risikopositionsklassen
Jede Risikoposition wird einer der folgenden Risikopositionsklassen zugeordnet:
- a)
- Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken,
- b)
- Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften,
- c)
- Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen,
- d)
- Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken,
- e)
- Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen,
- f)
- Risikopositionen gegenüber Instituten,
- g)
- Risikopositionen gegenüber Unternehmen,
- h)
- Risikopositionen aus dem Mengengeschäft,
- i)
- durch Immobilien besicherte Risikopositionen,
- j)
- ausgefallene Risikopositionen,
- k)
- mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen,
- l)
- Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen,
- m)
- Positionen, die Verbriefungspositionen darstellen,
- n)
- Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung,
- o)
- Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA),
- p)
- Beteiligungsrisikopositionen,
- q)
- sonstige Posten.
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