Artikel 156 CRR (VO (EU) 2013/575)
Risikogewichtete Positionsbeträge von sonstigen Aktiva ohne Kreditverpflichtungen
Die risikogewichteten Positionsbeträge sonstiger Aktiva ohne Kreditverpflichtungen werden nach der folgenden Formel berechnet
risikogewichteter Positionsbetrag = 100 % × Risikopositionswert;
davon ausgenommen sind
- a)
- der Kassenbestand und gleichwertige Positionen sowie Goldbarren, die in eigenen Tresoren oder in Gemeinschaftsverwaltung gehalten werden, denen ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen wird, soweit sie durch Goldverbindlichkeiten gedeckt sind,
- b)
-
Risikopositionen, bei denen es sich um den Restwert von Leasingobjekten handelt; in diesem Fall werden die risikogewichteten Positionsbeträge wie folgt berechnet:
1 t 100% Forderungswert wobei t entweder 1 ist oder der nächstliegenden Anzahl voller Jahre der verbleibenden Leasingdauer entspricht, je nachdem welcher Wert höher ist.
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