Artikel 23 CRR (VO (EU) 2013/575)
Unternehmen in Drittländern
Für die Zwecke der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gemäß diesem Kapitel schließen die Begriffe „Wertpapierfirma” , „Kreditinstitut” , „Finanzinstitut” und „Institut” auch in Drittländern niedergelassene Unternehmen ein, die, wenn sie in der Union niedergelassen wären, unter die Bestimmung dieser Begriffe nach Artikel 4 fallen würden.
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